Nr. 06/2015, Seite 3: Erziehungsgeld wird abgeschafft

Parlamentsreport

Die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes – ein Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – wurde in erster Beratung in der Februarsitzung des Thüringer Landtags debattiert. Die LINKE-Familienpolitikerin Margit Jung begründete den Gesetzentwurf (folgend zitiert aus dem Plenarprotokoll):

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dem Thüringer Landtag den Gesetzentwurf vorgelegt, der in der letzten Wahlperiode zigfach hier in diesem Hohen Haus eingebracht wurde und entsprechend dem damaligen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD abgelehnt worden ist. Deshalb war es natürlich zwingend, dass die jetzigen Koalitionspartner genau diesen Gesetzentwurf einbringen und die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes beschließen werden.

Ich will noch einmal einen kurzen Abriss geben, welche Argumente aus unserer Sicht gegen diese Leistung stehen. Das Erziehungsgeld stellt eine finanzielle Leistung des Landes Thüringen zur Förderung bestimmter Familien dar. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Beschränkung der Familienförderung auf bestimmte Familien nicht zulässig ist.

Wenn es um eine soziale Bedürftigkeit ginge, müsste das Erziehungsgeld an Familien mit geringem Einkommen bezahlt werden, unabhängig davon, ob in dieser Familie beide Elternteile erwerbstätig sind. Ein häufiges Argument war die Wahlfreiheit. Die Frage ist aber, ob das Erziehungsgeld wirklich Wahlfreiheit vermittelt oder nur freie Wahl suggeriert. Betrachtet man das Erziehungsgeld unbefangen, wirkt es offensichtlich der Wahlfreiheit entgegen.

Ein wesentlicher Grund unserer Abschaffung ist aber auch die Auffassung der Befürworter, die diese staatliche Anerkennung für die Erziehungsleistung des daheim betreuenden Elternteils ausdrücklich betont. Doch auch dieses Argument ist aus unserer Sicht überhaupt nicht haltbar, denn es läuft im Kern der Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern entgegen, unabhängig davon, wie sie die Kinderbetreuung im Einzelnen ausgestalten.

Ein weiteres Argument, das Erziehungsgeld als Ausgleich, lehnen wir ebenfalls ab. Die Fraktionen haben sich im Koalitionsvertrag geeinigt, dass das Thüringer Erziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene familien- und bildungspolitische Fehlentscheidungen darstellen. Wir haben hier mehrfach ausgeführt, dass diese Gelder im Landeshaushalt für familien- und bildungspolitische Leistungen, für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, für den Ausbau der Eltern-Kind-Zentren und für andere familienpolitische Leistungen wesentlich sinnvoller eingesetzt werden können. Aus diesem Grund legen wir diesen Gesetzentwurf sehr zeitnah nach unserer Regierungsbildung vor.

Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (LINKE), verwies im Landtag u.a. darauf, dass die freiwerdenden Mittel für eine nachhaltige und gerechte Familien- und Sozialpolitik verwendet werden könnten und sie betonte in Anknüpfung an die vorgetragenen Argumentationen:

Diese kann ich sehr gut nachvollziehen und ich unterstütze sie auch. Ich habe den Wunsch gehört nach einer wirklichen gleichstellungsorientierten Familienpolitik, die eben allen Familienmitgliedern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten sollen. Dazu ist das Landeserziehungsgeld kontraproduktiv.

Der Gesetzentwurf geht auch konform mit den Informationen, die der Thüringer Rechnungshof zur Verfügung gestellt hat. Es wurde eben dargelegt, dass die mit dem Thüringer Erziehungsgeld tendierten Ziele, wie Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Betreuungsformen zu ermöglichen, Erziehungsleistungen zu honorieren und das Kindeswohl und die Kindergesundheit zu verbessern, nicht oder nur minimal erfüllt wurden.

Es wurde weiterhin vorgeschlagen, das Erziehungsgeld für andere familienpolitische Leistungen tatsächlich auch auszugeben oder umzusetzen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass seit 2006 240 Millionen Euro allein für diese umstrittene Leistung ausgegeben wurden.
Ich kann also insofern die entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag wie auch den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur als konsequente Umsetzung der Hinweise des Rechnungshofs verstehen. Gleichzeitig beglückwünsche ich auch die Koalition zur nun wirklich baldigen Beendigung einer nun offensichtlichen Leidensgeschichte. 

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