Nr. 06/2015, Seite 1: Für Flüchtlingsschutz, gegen Dublin-III-Verordnung
Online und per Unterschriftensammlung beteiligt sich die Linksfraktion im Thüringer Landtag an der von Pro Asyl initiierten Kampagne für die Abschaffung der Dublin-III-Verordnung.
„Flüchtlinge dürfen nicht gezwungen sein, in Haftlagern, Elendsquartieren oder obdachlos auf der Straße während des Asylverfahrens einen ständigen Überlebenskampf führen zu müssen. Daher lehnen wir das unsolidarische europäische Dublin-System ab und setzen uns für dessen Abschaffung ein“, erklärte Susanne Hennig-Wellsow, LINKE-Fraktionschefin und Parteivorsitzende in Thüringen.
Die Dublin-III-Verordnung regelt, dass für das Asylverfahren der Staat zuständig ist, in dem erstmals EU-Territorium betreten wurde. „Damit macht man Europa zu einem Verschiebebahnhof, bei dem weder die Situation der Menschen eine Rolle spielt, noch die Aufnahmefähigkeit der für das Asylverfahren zuständigen Länder“, kritisierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Berninger. Dadurch werde der Druck auf Länder an den EU-Außengrenzen immer mehr erhöht, Flüchtlinge abzuwehren. „Dies geschieht auf dem Rücken der schutzsuchenden Menschen“, so die Abgeordnete weiter. Die Thüringer Linksfraktion hatte mit einer symbolischen Aktion nach ihrer Fraktionssitzung am 11. März die Kampagne „Für Flüchtlingsschutz. Gegen Dublin III“ unterstützt. „Wir wollen damit zugleich die vielen engagierten Menschen stärken, die sich, wie mehrfach in Erfurt, gegen so genannte Rücküberstellungen einsetzen.“
Erst in der Nacht zuvor hatten erneut Menschen in Erfurt gegen die Abschiebung eines jungen Mannes aus Eritrea demonstriert. „Wir stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die Abschiebungen blockieren oder durch die Gewährung und Unterstützung von Kirchenasylen dafür sorgen, dass Flüchtlinge bleiben können“, erklärten Susanne Hennig-Wellsow und Sabine Berninger.
Im Appell von Pro Asyl heißt es u.a.: „Die bislang lediglich technokratischen Zuständigkeitsregelungen des Dublin-Systems müssen grundlegend verändert werden. Derjenige Staat sollte für ein Asylverfahren zuständig sein, in dem der Asylsuchende seinen Antrag stellen möchte. Dieses Prinzip der freien Wahl des Asylortes ist auf EU-Ebene rechtlich zu verankern. Etwaige Ungleichgewichte können durch Finanzmittel ausgeglichen werden. Flüchtlinge mit einem Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus müssen nach Abschluss des Asylverfahrens wie Unionsbürger mit dem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ausgestattet werden, damit sie sich überall in der Europäischen Union niederlassen können. Die Bundesregierung muss eine entsprechende politische Initiative auf EU-Ebene einbringen!“
Der Appell sowie Unterschriftenlisten zum Download unter: www.wir-treten-ein.de
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- PR06-s01
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