Nr. 06/2014, Seite 5: An Bespitzelungs-Befugnis wird weiter festgehalten
Scharfe Kritik am Regierungs-Gesetzentwurf für eine „Verfassungsschutz-Reform“
Es nennt sich Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften, mit dem die Landesregierung den Verfassungsschutz reformieren will und das am 21. März in erster Lesung im Landtag behandelt wurde. Nicht nur, dass es aus der Opposition heftige Kritik hagelte, auch die Koalition aus CDU und SPD ist darüber bereits aneinander geraten. Dabei geht es vor allem um die Präventionsarbeit, die die CDU nun doch weiter auch beim „Verfassungsschutz“ sieht, während die SPD auf das Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz verweist. Für die Linksfraktion ergriff in der Debatte deren innenpolitischer Sprecher Ralf Kalich das Wort.
Er erinnerte an den Gesetzentwurf der Grünen, der erst vor einem Monat im Landtag debattiert und von der LINKEN kritisiert worden war und betonte: „Auch diesen Gesetzentwurf haben wir zuallererst dahingehend überprüft, ob sich an irgendeiner Stelle auch nur der Ansatz einer nachvollziehbaren Begründung für die Notwendigkeit eines Inlandgeheimdienstes finden lässt. Aber auch bei der Landesregierung: Fehlanzeige.“
Nicht einmal bei den Alternativen seien CDU und SPD geneigt, die ersatzlose Abschaffung des Dienstes zu benennen. „Und ich sage Ihnen auch, warum Sie dies nicht tun. Sie müssten sich dann selbst mit der Frage auseinandersetzen, warum sie an einem solchen Amt mit der Befugnis zur Bespitzelung festhalten und Sie haben Angst, selbst keine Antwort liefern zu können. Sie müssten schließlich auch zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik überzeugen, die laut Umfragen kein Vertrauen in eine solche Behörde haben. In den neuen Bundesländern sind dies sogar 77 Prozent.“
Der LINKE-Politiker setzte sich mit der von der Koalition formulierten Begründung für die Verfassungsschutzreform auseinander, denn da wird auf die Aufklärung der Vorgänge in den neunziger Jahren im Zusammenhang mit der NSU-Terrorgruppe verwiesen. Allein diese Formulierung zeige schon, „dass Sie die in den vergangenen Jahren öffentlich diskutierte Kritik an den Verfassungsschutzbehörden überhaupt nicht verstanden haben“.
„Dieser Preis ist zu hoch“
Aber die „absolute Zumutung“ sei, wenn es heißt: „Es bedarf gesetzlicher Regelungen, die den Verfassungsschutz noch besser in der Mitte der Gesellschaft positionieren.“ Ralf Kalich dazu: „Glauben Sie tatsächlich, eine Institution wie den Verfassungsschutz durch Gesetz in der Gesellschaft verankern zu können und der Tatsache der vollständigen Delegitimierung des Inlandsgeheimdienstes mit einigen Änderungen hier und da zu begegnen?“ Insbesondere werde auch keine wirksame Beschränkung bei den nachrichtendienstlichen Befugnissen vorgenommen, so der Abgeordnete mit Verweis auf den Einsatz von V-Leuten – möglicherweise sogar auch weiterhin solchen, die bereits Straftaten begangen haben. Denn laut Gesetzentwurf wird das nicht völlig ausgeschlossen.
Scharf kritisierte Ralf Kalich die „Begehrlichkeiten, über Menschen ein umfassenden Bild zu besitzen, um Gefahren zu begegnen, bevor sie tatsächlich entstehen“. Der Preis dafür „ist eine an Freiheiten beschränkte Demokratie und dieser Preis ist zu hoch. Er ist auch nicht notwendigerweise zu entrichten, um Gefahren präventiv zu begegnen. Denn die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die Aufklärungsarbeit in den Untersuchungsausschüssen haben zweierlei gezeigt:
Erstens: Der gesellschaftlichen Gefahr des Neonazismus hätte frühzeitig und wirksam begegnet werden können, wenn zivilgesellschaftliche Initiativen, Bürgerbündnisse und antifaschistische Gruppen ernst genommen worden wären und sie eine Unterstützung erfahren hätten, statt sie mit der Keule der unsäglichen Extremismustheorie zu diskreditieren und ihre wichtige Arbeit zu behindern.
Zweitens: das Gefahrenabwehr- und das Strafprozessrecht hätten, die notwendige Sensibilisierung der Akteure vorausgesetzt, ausgereicht, um neonazistische Straf- und Gewalttäter sowie deren aktiven Unterstützer rechtsstaatlich zu verfolgen.“
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