Nr. 06/2013, Seite 3: Auf Extremismus-Problem reduziert
Sondervotum von Martina Renner und Kathrina König
Der Thüringer Landtag debattiert den am 11. März der Öffentlichkeit vorgestellten Zwischenbericht des NSU-Untersuchungsausschusses, der sich mit dem „möglichen Fehlverhalten“ der Thüringer Behörden bei der Aufklärung und Verfolgung der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zugerechneten Straftaten beschäftigt. Die beiden Vertreter der LINKEN im Untersuchungsausschuss, Martina Renner (stellv. Ausschussvorsitzende) und Katharina König), haben „in Ergänzung und teilweise in Abweichung von den seitens der Ausschussmehrheit im Zwischenbericht getroffenen Einschätzungen“ ein Sondervotum vorgelegt, aus dem wir zitieren und das auf der <media 12482 _top external-link-new-window>Internetseite der Linksfraktion</media> nachgelesen werden kann.
Bewertung der gesellschaftlichen Situation und des behördlichen Handelns in den 90er Jahren in Thüringen: Die Reduzierung neonazistischer Einstellungen und Handlungen auf ein vergängliches Jugendphänomen versprach die vermeintlich bequemste Lösung des Problems, stellt jedoch gleichzeitig eines der ursächlichen Probleme in der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen und Verhalten dar.
Noch gravierender bewerten die beiden Abgeordneten jedoch die in Politik und Verwaltung auch in Thüringen vorherrschende sogenannte „Extremismustheorie“, nach der eine vermeintlich demokratische Mitte zwei demokratiefeindlichen und einander bedingenden „rechten“ und „linken“ Lagern gegenüber stünde. Das Problem der rechten Gewalt wurde so auf ein Problem mit Extremismus reduziert. Aber nicht nur Verharmlosung prägte das Agieren Thüringer Behörden und Verantwortungsträger. Übereinstimmend berichteten die Sachverständigen über ablehnendes Verhalten bis hin zur Diskreditierung jeglichen Engagments gegen Neonazismus.
Bewertung der Funktionsweise und des Agierens des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) in den 90er Jahren:
Aus Sicht der beiden Abgeordneten Renner und König stellt sich die Situation in einigen Facetten anders oder sogar deutlich dramatischer dar als von der Ausschussmehrheit vertreten. Mit Verweis auf ein Thesenpapier des Landesamtes aus dem Jahr 1996 fassen sie die damalige Arbeitsweise zusammen: Beschwichtigung der Öffentlichkeit, Gelassenheit im Umgang mit Rechtsextremismus, zivilcouragiertes Entgegentreten gegen Neonazis ist Hexenjagd, Neonazismus ist nicht existentes Problem, das gar durch dessen Thematisierung erst geschaffen wird. Sie schließen sich daher der Auffassung der Sachverständigen Kahane an, dass das TLfV „in einer so verheerenden Weise die Situation ignoriert und von den Füßen auf den Kopf gestellt hat oder umgekehrt, dass es ohne Beispiel ist in der Geschichte des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik“.
Quellenschutzfetischismus und Geheimdienstgläubigkeit erlaubten es den Akteuren das Eigenleben des Dienstes bis an den Rand der Strafbarkeit und darüber hinaus zu treiben. So wurden dem Ausschuss in mehreren Fällen aus den Akten Vorgänge bekannt, die den Anfangsverdacht von Straftaten, wie Geheimnisverrat, Strafvereitelung, Amtsmissbrauch, Betrug, Untreue usw., rechtfertigen.
Im Gegensatz zum Ausschuss vertreten die Abgeordneten Renner und König die Meinung, dass der Aufstieg des V-Manns Tino Brandt in Führungsfunktionen und auch das Erstarken der Strukturen des THS (Thüringer Heimatschutz) maßgeblich auf das Wirken des TLfV zurückgeführt werden kann. Man scheint sich im Amt niemals daran gestoßen zu haben, dass Brandt später bei THS und NPD maßgeblichen Einfluss ausübte.
Betrachtet man die Vorgänge um Brandt, Degner und Dienel, so ist zu konstatieren, dass das TLfV in fortgesetzter Weise Straftäter und Führungskader führte, vor Verfolgung schützte und über sie neonazistische und zum Teil hochgefährliche Organisationen und Strukturen alimentierte.
Angesichts der vielen gleichgelagerten Fälle von Unterstützung, Abschirmung und Einflussnahmen auf Ermittlungsverfahren in Bezug auf Quellen, gehen die Abgeordneten Renner und König von einem systematischen Versagen der Institution Verfassungsschutz aus.
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