Nr. 06/2013, Seite 2: „Immerhin, Sie haben der Linksfraktion gedankt“
In der Februar-Landtagssitzung wurden abschließend mehrere Gesetzentwürfe zur Novellierung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen beraten – vorgelegt von der Fraktion DIE LINKE, den Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP, dazu weitere Änderungs- bzw. Entschließungsanträge insbesondere von den Grünen. Folgend Auszüge aus dem Plenarprotokoll:
Michael Heym, CDU:
(…) Ausgangspunkt des nunmehr abzuschließenden Gesetzgebungsverfahrens war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und dafür sage ich von dieser Stelle aus herzlichen Dank. Es war gut, dass wir uns auch durch Ihre Initiative veranlasst sahen, das Petitionsrecht zu modernisieren. (…) Dass es grundsätzlich öffentliche Anhörungen zu Massen- und Sammelpetitionen mit mehr als 200 Unterstützern geben soll, wie es die LINKEN wollten, wird der Sache nicht gerecht. (…) Weitere Beispielen, warum wir einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet haben und nicht über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE reden. Stichwort „kommunales Petitionsrecht“, das sah Ihr Gesetzentwurf vor.
(Zwischenruf Frank Kuschel, DIE LINKE: Gute Sache.)
Die Sinnhaftigkeit des Petitionsrechts - Herr Kuschel, es wird auch nach mehreren Jahren nicht richtiger, wenn Sie dieses Jahr wieder klopfen -
(Frank Kuschel: Selbstverständlich.)
begründen Sie nach Ihrem Verständnis mit einem nicht unerheblichen Beitrag zur Demokratisierung der Kommunalpolitik und es trage den geänderten Bedürfnissen der Menschen nach Teilhabe und Mitwirkung an politischen Prozessen und Entscheidungen vor Ort Rechnung. So ist es eben nicht. (…)
Heidrun Sedlacik, DIE LINKE:
(...) Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wenn Sie sich heute rühmen, in Thüringen nun die Möglichkeit geschaffen zu haben, Petitionen zur Veröffentlichung zuzulassen, muss ich an dieser Stelle klarmachen, DIE LINKE war es, die Sie dazu genötigt hat. Und dafür, Herr Heym, müssen Sie sich nicht bedanken. Um Ihr Gesicht nicht zu verlieren, sind Sie einfach nicht drum herum gekommen. Ihren Gesetzentwurf hätte es ohne unseren Vorstoß nicht gegeben. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrungen und Erörterung und Anhörung und eines von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens von 2009. Mit etwas politischem Willen hätten wir in Thüringen bundesweit ein Achtungszeichen setzen können. Ein modernes Petitionswesen bedeutet eben für uns, dass es öffentliche Petitionen geben soll und auch die Gelegenheit zur Mitzeichnung und Abgabe eines Diskussionsbeitrags. Die Möglichkeit der Einführung von Diskussionen im Internet über eine Plattform ist unserer Meinung nach einfach notwendig, damit diejenigen, die an einer Mitzeichnung der veröffentlichten Petition interessiert sind, sich mit den Einreichern verständigen können. Wir wollen eine sachliche Diskussionsplattform, in der sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. (…)
Jennifer Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Immerhin, Herr Heym, Sie haben der Linksfraktion Dank ausgesprochen, das hätte ich gar nicht erwartet, insofern haben Sie mir ein bisschen den Wind aus den Segeln genommen. Aber ich sage es auch noch mal von dieser stelle mit etwas mehr Betonung, ohne den Entwurf der LINKEN hätten wir heute keine öffentliche Anhörung für Petitionen und die Möglichkeit zum Mitzeichnen im Internet.
(M. Heym, CDU: Das stimmt schon.)
Nach wie vor glaube ich, dass es möglich gewesen wäre, bei so einem Anliegen, was eigentlich von Parteifarben nicht so sehr berührt ist, zu einem fraktionsübergreifenden Antrag zu kommen. Das ist sehr schade und zeigt aber auch, wie wenig solche Reformschritte offensichtlich konsensfähig sind in diesem Plenum. Das zeigt auch, wie viel wir noch zu tun haben werden in Richtung Gebietsreform, um hier Thüringen zu modernisieren. Das wird schwer. Es ist eine Minimallösung, die Sie heute verabschieden. Wir werden uns enthalten, das sage ich auch an dieser Stelle, weil wir nicht dem Plagiat zustimmen werden, sondern dem Original. (…)
Diana Skibbe, DIE LINKE:
(…) Herr Bergner (FDP, d.R.), Sie sprachen in Ihrer Rede davon, dass auch jetzt schon jeder Bürger in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Stadt sich mit Bürgeranliegen an den Gemeinderat wenden kann und Sie sich um diese Bürgeranliegen kümmern. Das ist sicherlich sehr löblich, aber ich denke, dass wir auch mit einem Petitionsrecht auf kommunaler Ebene genau Bürgeranliegen per Gesetz per se mit ansprechen können. Ich denke, man muss hier nicht dieses Horrorszenario betreiben, was Sie sagten, dass die Gemeinderäte nicht in der Lage sind, diese Anliegen zu bearbeiten. Ich denke, die Gemeinden können auch in diesem Zusammenhang Gelder sparen, wenn sie sich nämlich schon sehr zeitig mit Bürgeranliegen befassen, und können dann vielleicht auch Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen. (…)
Dateien
- PR06 s02
PDF-Datei (641 KB)
