Nr. 06/2012: In Sachen Kommunalabgaben hat Thüringen Nachholbedarf.
Volksbegehren reichte Klageerwiderung beim Weimarer Verfassungsgerichtshof ein
Finanzielle Belastungen durch einmalig erhobene Beiträge sind durch einzelne Immobilien- und Grundstückseigentümer nicht händelbar.
Da werden in Gera am Ferberturm schon mal 4.000 Euro für die Straßenbeleuchtung fällig, während ein Straßenausbau dort in der Geraer Prärie auf sich warten lässt. Gut so, könnte man als Grundstücks- und Immobilieneigentümer meinen, denn die Kosten für den Straßenausbau kämen zusätzlich hinzu. Seit Jahren kämpfen Bürgerinitiativen in Thüringen darum, dass diese Belastungen auf breitere Schultern verteilt werden.
Peter Hammen, der Sprecher der Bürgerallianz Thüringen e. V., hat in seiner aktiven Zeit in der Bürgerallianz mit bereits acht Innenministern über eine gerechtere Lösung diskutiert. Sogar mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht kam er zusammen: Wie er sagt, habe sie seinen Ausführungen nur gelauscht und geschwiegen. Offenkundig wollte man kommunalabgabenrechtliche Problemstellungen, die sich in der Praxis zeigen, nicht lösen. Da die in der Bürgerallianz vertretenen Bürgerinitiativen nicht abwarten wollten, nahmen sie der Landesregierung Arbeit ab und starteten ein Volksbegehren zur Zulassung eines Volksentscheides über einen eigenen Gesetzentwurf. Dieser sieht im Kern die Einführung einer Infrastrukturpauschale vor. Sie löst das Problem, dass zu wenige Schultern zu viel an finanziellen Belastungen tragen müssen.
Eigenartigerweise wurde die Landesregierung nun aber doch tätig: Sie ließ vom Jenaer Prof. Dr. Michael Brenner in einer Klageschrift darlegen, weshalb das Volksbegehren an sich verfassungswidrig sei. Es würde sich dabei um Eingriffe in das Steuer- und Haushaltsrecht handeln, auf die Volksbegehren sich nicht beziehen dürfen laut der Thüringer Verfassung. Dass dies nicht so sei, begründete dieser Tage der Prozessbevollmächtigte Frank Kuschel, zugleich kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, denn um eine Steuer handele es sich bei der Infrastrukturpauschale nicht und die Bürger würden sich durch ein novelliertes Kommunalabgabengesetz einer Beteiligung am Ausbau öffentlicher Einrichtungen auch nicht entziehen, formulierte er vor 150 Mitgliedern der Geraer Bürgerinitiative gegen zu hohe Kommunalabgaben.
Dass Prof. Michael Brenner für die Klageschrifterstellung um die 30.000 Euro erhalten haben soll, ist vor diesem Hintergrund schon ein Skandal. Jedenfalls hat Peter Hammen schon mal vorsorglich die Landtagspräsidentin Birgit Diezel im Sinne des Gleichbehandlungsgebotes gebeten, eine gleiche Summe der Bürgerallianz zur Verfügung zu stellen. Bis allerdings vor dem Thüringer Verfassungsgericht etwas entschieden wird, geht noch viel Zeit ins Land. Bis zum Spätsommer ist Zeit für gegenseitige Erwiderungen. Die erste haben Frank Kuschel und Peter Hammen am 13. März dem Thüringer Verfassungsgericht übergeben. Und bis das Thüringer Verfassungsgerichturteil fällt, werden weiterhin durch Beitragspflichtige nicht zu schulternde Beitragsbescheide erlassen.
Sebastian Drechsler
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