Nr. 05/2015, Seite 8: Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern
Gesetz über das Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern, so der Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktion aus LINKE, SPD und B90/Die Grünen, den der Thüringer Landtag in erster Beratung am 25.2. diskutiert hat. Zur Begründung hatte André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, u.a. erklärt: „Es gibt seit dem Juli 2000 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Abgeordnetengesetz mit dem klaren Verbot von finanziellen Hierarchien unter Abgeordneten, das in Thüringen endlich wirksam und entsprechend dieser Rechtsprechung umgesetzt werden muss.“
Dazu hatte der LINKE-Politiker weiter betont: „Dabei ist zu beachten, dass das Gericht keinen Unterschied trifft. Die Bildung finanzieller Hierarchien ist generell verboten, egal aus welcher Finanzquelle das Geld stammt und wie die Rechtsgrundlage aussieht, weil dies eine Verletzung des freien und gleichen Mandates ist. Nur für Präsidenten und Vizepräsidenten von Parlamenten sowie Fraktionsvorsitzende lässt das Bundesverfassungsgericht streng begründet und enge Ausnahmen zu und nur auf direkter gesetzlicher Grundlage, nicht aber über eine Hintertür durch Fraktionshaushalte.“
„Anderes ist den normalen Menschen in Thüringen nicht vermittelbar“
André Blechschmidt weiter: „Der Thüringer Verfassungsgerichtshof schloss sich im Urteil 2003, basierend auf einer Klage von den Fraktionen SPD und PDS, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an und ließ die Zahlung steuerfreier Aufwandsentschädigung nur für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer und insoweit nur für den tatsächlichen Funktionsmehraufwand – und wer sich noch erinnern kann, es war fast wie auf einem orientalischen Basar damals im Verfassungsgerichtshof, wo die entsprechenden Summen festgelegt worden sind –, also nicht die Tätigkeitsvergütung zu.
Mehr als 14 Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil und mehr als elf Jahre nach der zweiten verfassungsgerichtlichen Entscheidung sowie der mittlerweile durch den Landesrechnungshof vorgenommenen Bewertung ist es längst überfällig, das ausdrückliche Verbot von Funktionsvergütungen aus Fraktionskassen im Abgeordnetengesetz festzuschreiben.“
Später in der Debatte ergriff für die Linksfraktion der Abgeordnete Knut Korschewsky das Wort. Im Folgenden Auszüge aus seiner Rede:
„Die CDU-Fraktion hat angekündigt bzw. hat es mittlerweile vollzogen, diese Zahlungspraxis einzustellen, will aber trotzdem offensichtlich nicht die für das Verbot sprechende Rechtsargumentation akzeptieren. Da muss ich schon sagen, ist es für mich doch verhältnismäßig schwierig, dieses nachzuvollziehen. In einem Gutachten, das die CDU-Fraktion abgeliefert hat, wird die These aufgestellt, dass diese Zahlungspraxis von der Parlamentsautonomie, das heißt dem Selbstorganisationrecht der Fraktionen, gedeckt sei. Dem ist klar zu widersprechen, denn auch und gerade das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen hat sich an verfassungsrechtliche Vorgaben zu halten. (...)
Es gibt aber auch noch ein ganz einfaches Argument der praktischen Gerechtigkeit: Auch Abgeordnete ohne formale Funktion haben arbeitsintensive Aufgabenbereiche auch mit vielen Außenterminen, mit vielen zusätzlichen Aufgaben, die sich ergeben, und die zum Beispiel unter anderem teilweise einen großen Fahraufwand bedeuten. Es ist daher auch aus diesem Gesichtspunkt der praktischen Gerechtigkeit völlig unangebracht, nach der bei genauem Hinsehen unbrauchbaren Unterscheidung von formalen Funktionsträgern und nur einfachen Abgeordneten eine finanzielle Differenzierung unter den Abgeordneten vorzunehmen.
An dieser Stelle noch ein durchaus kritischer Blick auf den Rechnungshof, dem die Prüfung der Fraktionen vorbehalten ist. Mit Blick darauf, dass die beiden entscheidenden Verfassungsgerichtsurteile aus Karlsruhe und Weimar schon so lange auf dem Tisch liegen, hat es aus unserer Sicht sehr lange, viel zu lange gedauert, bis nun endlich die eindeutige Einschätzung unter Beachtung dieser Rechtsprechung vom Thüringer Rechnungshof ausdrücklich getroffen worden ist.
Nach Auffassung der Linke-Fraktion hätte dieses wesentlich schneller gehen müssen, denn auch der Rechnungshof ist verpflichtet, jederzeit für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen zu sorgen. Auch von der Landtagsspitze hätte hier nach Ansicht der Linke-Fraktion schon viel länger eine viel deutlichere Initiative kommen müssen, auch in Richtung einer klaren Forderung nach Abschluss der Prüfarbeit und eindeutiger Positionierung durch den Thüringer Rechnungshof, denn im präsidialen Amt des Landtags – und das sage ich ganz deutlich – muss das Parteibuch der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers völlig ohne Bedeutung und Einfluss bleiben, zumal, wenn es um die Einhaltung von grundlegenden Verfassungsprinzipien der Abgeordnetenparlamentsarbeit geht. Ich kann diese Pressemitteilung des Präsidenten von gestern nicht nachvollziehen, dass es hier keinerlei Rückforderungsansprüche geben soll.
Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf die in den Medien widergespiegelte Verjährungsdebatte. Ein langjähriger Verfassungsbruch, bei dem es um zigtausende von Euro geht, soll sozusagen nach drei Jahren vergeben und vergessen sein, obwohl die Handelnden die Urteile von den Tagen ihrer Verkündung an kannten und um ihr verfassungswidriges Verhalten wussten. Seit dem Jahr 2000, spätestens seit dem Jahr 2003, hätte jeder, der es wissen will, es wissen können und auch danach handeln können. Dem kann so nicht sein und ist auch nicht so. Wer nicht gutgläubig ist, und das ist hier so, bleibt in der Pflicht. Hinzu kommt, dass Fraktionen als Teil des Verfassungsorgans Landtag zu jeder Zeit zu verfassungsgemäßem Handeln verpflichtet sind und – falls Fehler passieren – verpflichtet sind zu jederzeitiger Korrektur, denn eine Verfassung verjährt nun einmal tatsächlich und wirklich nicht.
Anderes ist den normalen Menschen in Thüringen – und hier sage ich auch, zum Beispiel Hartz-IV-Betroffenen – zu Recht überhaupt nicht vermittelbar, denn jeder Ottonormalmensch muss zu Unrecht Erlangtes zurückerstatten, wenn er weiß, dass es ihm nicht zusteht. Für Fraktionen und Abgeordnete darf hier nichts anderes gelten, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir verlangen die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gelder von der CDU-Fraktion und von der FDP-Fraktion.“
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