Nr. 05/2014, Seite 8: Gegen rückwirkende Erhebung von Beiträgen
„Es ist mitnichten gelungen, ein rechtssicheres und transparentes Gesetz vorzulegen“
Gegen die von der Landesregierung geplante praktisch unbegrenzte Rückwirkung von Straßenausbau-Beitragsforderungen hatten Mitglieder von Thüringer Bürgerinitiativen gegen überhöhte Kommunalabgaben am 27. Februar vor dem Landtags-Plenargebäude in Erfurt protestiert, bevor hier die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes beschlossen werden sollte. Unterstützt wurden sie von Abgeordneten der Linksfraktion.
Namens der Thüringer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben hatte Peter Hammen gefordert: „Keine rückwirkende Erhebung von Beiträgen. Wenn Bürgerinnen und Bürger für Investitionen zahlen sollen, dann muss im Vorfeld geklärt werden, wie und in welcher Höhe. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind einzuhalten. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition ignoriert diese Rechtsprechung.“
Ausdrücklich unterstützt wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, eine maximal vierjährige Rückwirkung zuzulassen – dies sei „ein möglicher Kompromiss“. Der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Kuschel, der betont hatte, wie wichtig der außerparlamentarische Protest gerade auch bei der verfehlten Thüringer Kommunalabgabenpolitik ist, kündigte bei entsprechend veränderten politischen Mehrheiten nach der Landtagwahl im Herbst Korrekturen der Gesetzgebung an.
In der Landtagsdebatte hatte Frank Kuschel u.a. erklärt: „Wir sind alle vom Kommunalabgabengesetz betroffen. Jeder - jede Bürgerin, jeder Bürger in diesem Land, jedes Unternehmen - ist in irgendeiner Art und Weise von der Regelung des Kommunalabgabengesetzes betroffen. (...) Wir müssen uns tatsächlich fragen, ob Teile des Kommunalabgabengesetzes, die am Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen entwickelt wurden, wirklich noch geeignet sind, im 21. Jahrhundert Probleme, Fiskalprobleme in diesem Land zu lösen. Da sagen wir ganz eindeutig nein. Das bedarf grundsätzlicher Veränderung. Das steht aber heute hier nicht auf der Tagesordnung, das ist ein Angebot an die Öffentlichkeit, das wir hier unterbreitet haben für die Zeit nach der nächsten Landtagswahl und da müssen dazwischen Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie eine solche neue Herangehensweise im Kommunalabgabenrecht wollen. 2011 bei der damaligen Novelle haben uns Vertreter der Landesregierung und der Regierungskoalition versprochen, dass es jetzt eine rechtssichere Regelung gibt, die praxistauglich ist und die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird und auch von den Kommunalverwaltungen, von den Zweckverbänden, von den Rechtsaufsichtsbehörden, und das wird zu einer Beruhigung der Situation führen. Diese Aussage hat nicht lange Bestand gehabt. Nach eineinhalb Jahren hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, aber auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen und der jetzige Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf diese Rechtsprechung.
Was aber festzuhalten bleibt, ist, dass es mitnichten Ihnen gelungen ist, ein rechtssicheres, anwendbares, verständliches, transparentes Gesetz hier zu beschließen und der Öffentlichkeit vorzulegen.“
Dateien
- PR05-s08
PDF-Datei (58 KB)
