Nr. 05/2014, Seite 7: Auch nicht für einen Verfassungsschutz light

Parlamentsreport

Wie das: Neugründung eines Geheimdienstes erster Schritt zu dessen Abschaffung?

Es ist „wirklich schwer nachzuvollziehen, warum die Neugründung eines Geheimdienstes der erste Schritt zu dessen Abschaffung sein soll“, kommentierte Ralf Kalich, Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion, den am 27. Februar im Landtag beratenen Gesetzentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für eine Neufassung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Begründete Zweifel haben auch gegen Neonazis engagierte Bürgerbündnisse deutlich gemacht.

Keine andere Behörde hat in so kurzer Zeit ihre Legitimation verloren, wie der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz. „Die jahrelang wie ein Mantra wiederholte Mär vom Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ist zusammengefallen wie ein Kartenhaus“, so Ralf Kalich auch mit Blick auf das Versagen des Geheimdienstes bei der Verfolgung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und dem sich anschließenden Umherirren der Geheimdienste im und um das neonazistische Terrornetzwerk NSU.

„Das wirklich Tragische an der Debatte ist, dass trotz NSU, trotz V-Leute-Skandalen, trotz der Beteiligung der Verfassungsschutzämter am Strukturaufbau und an politischen Aktionen von Neonazis, es ein ungebrochenes Bekenntnis zum Geheimdienst als solchen gibt. Und bei Bündnis 90 füge ich hinzu, auch trotz der Erfahrungen aus der DDR“, hatte der LINKE Abgeordnete in seiner Rede im Landtag betont.

Die Linksfraktion hatte im Februar 2012 ihren Gesetzentwurf für eine tatsächliche Abschaffung des Geheimdienstes in Thüringen vorgelegt. Keine einzige Sitzung der beiden Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtages, die sich mit Geheimdienst-Versagen beschäftigen, hat ein Argument für die ersatzlose Abschaffung entkräftet, im Gegenteil. Zutage getreten sind nicht nur personelle Fehler und strukturelle Mängel. „Zutage getreten sind vor allem systemische Fehler, die in einem Geheimdienst und in nachrichtendienstlicher, also verdeckter, Informationsbeschaffung angelegt sind. Genau dies berücksichtigt der Grüne-Gesetzentwurf nicht“, kritisierte Ralf Kalich.

Als „inkonsequent“ bezeichnete er den vorgeschlagenen V-Leute-Verzicht auf Probe. Laut Gesetzentwurf der Grünen sollen sie wieder eingeführt werden, wenn es Sinn mache.
„In diesem Vorhaben ist mehr Geheimdienst drin, als der euphemistische Titel des Grüne-Artikelgesetzes ,zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neufassung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes' auf den ersten Blick erahnen lässt“, monierte der LINKE-Abgeordnete und erneuerte die Forderung seiner Fraktion nach Abschaffung des Amtes und Einrichtung einer unabhängigen Informations- und Dokumentationsstelle zum Schutz der Grundrechte und Demokratie.

In der Landtagsdebatte hatte sich auch die LINKE Abgeordnete Katharina König zu Wort gemeldet. An die Adresse des Grüne-Abgeordneten Dirk Adams  gerichtet, der zuvor gesprochen hatte, sagte sie u.a. (Auszüge aus dem Plenarprotokoll):

„Auch die Bürgerbündnisvernetzung hat sich ganz klar geäußert zum Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, und ganz klar gesagt hat, dass sie keinen Verfassungsschutz light haben wollen, so wie Sie es heute hier vorgestellt haben. Sie waren, wenn ich das richtig recherchiert habe, Mitglied des Erfurter Bürgerkomitees und einige von denen haben damals als Vertreter am 9. Januar 1990 eine Erklärung herausgegeben und als Mitglied des Erfurter Bürgerkomitees haben Sie - zumindest habe ich nichts gefunden - dem nicht widersprochen.
Darin steht unter drittens: Sofortige und vollständige Auflösung der Staatssicherheit und aller Nachfolgeeinrichtungen, auch des bereits arbeitenden Amtes für Verfassungsschutz. Und eine ähnliche Erklärung gibt es von bundesweiten Oppositionellen aus dem Jahr 1991, die genau diese Komplettauflösung der Geheimdienste fordern, und das unter anderem auf der Grundlage der Erfahrungen der Oppositionellen in der DDR.“      

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