Nr. 05/2014, Seite 10: Konsequentere Resozialisierung
In der vergangenen Landtagssitzung wurde ein neues Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch beschlossen, in dem alle Haftarten, neben dem Erwachsenenvollzug auch der Jugendstrafvollzug und die Untersuchungshaft, geregelt werden. Sabine Berninger unterstrich in der Debatte die Kritik der LINKEN an der Überführung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder – vor allem mit Blick auf eine „Rechtszersplitterung“ und die Gefahr eines „Spar-und Verwahrvollzugs“ unter den Ländern.
Der Gesetzentwurf berücksichtige zwar das Resozialisierungsziel, die Regelungen müssten aber noch viel stärker darauf ausgerichtet sein. Daher hatte die LINKE einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. So ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Trennungsgebote zwischen den Haftarten und der in der U-Haft geltenden Unschuldsvermutung problematisch, dass alle Haftarten in einem Gesetz geregelt werden.
LINKE-Justizpolitikerin Berninger machte deutlich, dass die Änderungsanträge der Fraktion die Qualitätsstandards für alle drei Haftarten so gestalten, dass der Bruch zum Alltagsleben „draußen“ nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und im Sinne einer wirksamen Resozialisierung so gering wie möglich gehalten wird, z.B. durch entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten mit „draußen“ oder die Abschaffung von Anstaltskleidung.
Die Änderungsanträge greifen Punkte auf, für die die Fraktion schon während der Beratungen zum LINKE-Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz im Jahr 2007 von zahlreichen Anzuhörenden Unterstützung bekommen hat, so die Schaffung eines sozialen Unterstützungsnetzes (mit Arbeitsagentur oder Jugend- und Sozialamt ab dem ersten Hafttag, eingeschlossen die „Nachbetreuung“, um das Rückfallrisiko zu minimieren), die Aus- und Weiterbildung in der JVA, die Einführung der konsensualen Streitschlichtung und eines wirksamen Rechtsschutzes.
LINKER Entschließungsantrag
Die LINKE greift auch Forderungen aus der aktuellen Anhörung auf, wie die Vorschläge des Landesdatenschutzbeauftragten, die Forderung der Landesärztekammer und der Anwaltsverbände nach notwendigem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt bzw. Mandant und Anwalt. Mehrere Änderungen beziehen sich auf die Verbesserung der von vielen Seiten seit langem monierten medizinischen und therapeutischen Versorgung im Vollzug.
Die Linksfraktion brachte mit Blick auf die zu erwartende Ablehnung ihres Änderungsantrags auch einen Entschließungsantrag ein, in dem detailliert gefordert wird, durch ein umfassendes Evaluierungsverfahren unter Beteiligung des Kriminologischen Dienstes die Umsetzung der Justizvollzugsgesetzbuchs kritisch zu begleiten, es auf seine Wirksamkeit in der Praxis und etwaige – zu beseitigende Mängel hin – zu überprüfen.
Dazu Sabine Berninger: „Wenn die CDU/SPD-Regierungskoalition schon nicht bereit ist, substanzielle Änderungen am Regierungsentwurf vorzunehmen, so verwundert doch sehr, dass von Seiten der Koalition nicht einmal die Bereitschaft bestand, die Änderungsforderungen des Landesdatenschutzbeauftragten in die Beschlussempfehlung aufzunehmen.“
Und weiter: „Mit Blick auf die Absicherung der praktischen Umsetzung des Gesetzes greift die LINKE-Fraktion die medizinische Versorgung und andere Problembaustellen auch im Entschließungsantrag auf. Der Justizvollzug – soll er als konsequenter Resozialisierungsvollzug wirksam sein - braucht die notwendige personelle, sächliche und finanzielle Ausstattung – und zwar kontinuierlich und verlässlich.“ Die LINKE-Fraktion wird in Sachen „kritische Begleitung“ des Vollzugs schon im kommenden Justizausschuss wieder aktiv mit einem Antrag zur kontinuierlichen Förderung von Resozialisierungsmaßnahmen für straffällige Jugendliche.
Sandra Steck
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