Nr. 05/2012: Unabhängigkeit des Datenschutzes

Parlamentsreport

Mit der Ablehnung der weiteren Diskussion des Gesetzentwurfs der LINKEN zum Thüringer Datenschutzgesetz in den Ausschüssen zeigte die Thüringer Regierungskoalition aus CDU und SPD, dass sie die notwendige Unabhängigkeit eines Landesdatenschutzbeauftragten nicht haben will, selbst wenn Modelle und Strukturen vorgeschlagen werden, die in anderen Bundesländern schon erfolgreich sind“, so Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher und Mitglied des Landesdatenschutzbeirates, nach der Landtagsdebatte.

Der LINKE-Datenschutzexperte kündigte an, dass die Reformvorschläge trotz Ablehnung – auch außerparlamentarisch – weiter diskutiert werden und nannte es „entlarvend“, dass die Regierungskoalition die Zwei-Drittel-Mehrheit und die Pflicht zur Stellenausschreibung sowie das Kandidatenvorschlagsrecht für Thüringer Bürger ablehnt. Die Regierungsmehrheit wolle solche Posten offensichtlich weiterhin als „Verfügungsmasse“ missbrauchen, kritisierte der Landtagsabgeordnete.

Die LINKE will mit ihrem Gesetzentwurf ein Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum als Anstalt öffentlichen Rechts einrichten, geleitet vom Thüringer Datenschutzbeauftragten. Dieses Modell arbeitet seit Jahren schon erfolgreich in Schleswig-Holstein. Dort wurden wiederholt datenschutzrechtlich heikle Themen, wie Google Street-View oder auch Facebook, fundiert, kritisch und mit großer Wirkung für die gesellschaftliche öffentliche Information und Diskussion aufgenommen.

„Eine solche Belebung der Datenschutzdebatte und datenschutzrechtlichen Kontrolle in Thüringen halten wir für absolut notwendig. Neben bekannten Defiziten im öffentlichen Bereich, wie z.B. in den Kommunen, muss der Thüringer Datenschutz sich verstärkt auch dem privaten Bereich widmen. Dazu muss der Datenschutzbeauftragte schnellstens das notwendige Personal erhalten“, forderte Ralf Hauboldt, der in diesem Zusammenhang darauf verwies, dass beim für den privaten Bereich bisher zuständigen Landesverwaltungsamt Personalengpässe bestanden. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Redner der Regierungskoalition die Schaffung eines Unabhängigen Datenschutzzentrums ablehnten mit dem Verweis auf knappe Haushaltsmittel in Thüringen, denn „Grund- und Bürgerrechtsschutz wie dies der Datenschutzbeauftragte tut, darf nicht unter Finanzvorbehalt gestellt werden. Wenn Schleswig-Holstein es schafft, ein Unabhängiges Datenschutzzentrum erfolgreich arbeiten zu lassen, dann muss das auch in Thüringen möglich sein“. Der LINKE-Justizpolitiker verwies auch auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzes.                                         

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