Nr. 04/2014, Seite 9: Für ein wirksames Antikorruptionsgesetz

Parlamentsreport

Zustimmung für LINKE-Gesetzentwurf/Diskussion mit Vertreterin von Transparency

Im bisherigen Beratungsprozess gab bzw. gibt es für den Gesetzentwurf der LINKE-Fraktion zu einem Thüringer Antikorruptionsgesetz von verschiedenen Seiten auch Zustimmung. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt klar, dass ein Antikorruptionsgesetz in Thüringen notwendig ist. Auf Grundlage von Richtlinien (die derzeit geltende stammt aus dem Jahr 2002) ist tatsächlich wirksame und rechtlich korrekte Antikorruptionsarbeit offensichtlich seiner Einschätzung nach in Zukunft nicht mehr machbar.

Die Landesregierung – konfrontiert mit der Position des Datenschutzbeauftragten – sieht ein Gesetz eher als Aufgabe für die kommende Wahlperiode und hält an ihrer Ankündigung fest, dass eine Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie stattfinden muss.
Die Antworten der Landesregierung auf mehrere Anfragen des LINKEN-Abgeordneten Knut Korschewsky machen im Übrigen deutlich, dass bestimmte Vorgaben, wie ein zeitlich befristeter Einsatz von Personal auf sogenannten korruptionsgefährdeten Stellen oder auch die Auswechslung der Antikorruptionsbeauftragten – soweit sie vorhanden sind – in manchen Fällen nicht bzw. verspätet stattfindet und die Wirksamkeit der Arbeit durch die ehrenamtliche Ausgestaltung der Funktion beeinträchtigt ist.

Es gibt also Handlungsbedarf, zumal nicht zuletzt an den Daten für das Bundeslagebild Korruption erkennbar ist, dass es auch in Thüringen jährlich mindestens mehrere Dutzend, in manchen Jahren auch mehrere 100 Fälle mit Schadenssummen zusammen in Millionenhöhe gibt. Unterstützung für das Gesetzesvorhaben gibt es auch von der Antikorruptions-Organisation „Transparency international – Deutschland e.V.“ - als Teil des internationalen Verbundes von „TI“. Jüngst war Dr. Gisela Rüß, Bundesvorstandsmitglied des Vereins und selbst mit Berufserfahrung als Antikorruptionsbeauftragte in den Behördenstrukturen des Landes Brandenburg, zu einer inhaltsreichen und kritischen Diskussion bei der LINKE-Fraktion zu Gast. Sie unterstrich, dass der Gesetzentwurf der LINKE-Fraktion in Thüringen der umfassendste und detaillierteste Entwurf für ein Antikorruptionsgesetz auf Landesebene ist, den es in Deutschland bislang gibt.

Auch dass die Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten und die Inhalte der Antikorruptionsarbeit – bis hin zu Weiterbildungspflichten für Beschäftigte in den öffentlichen Stellen - gesetzlich geregelt werden soll, findet Zustimmung. Denn mit Blick auf das schon in Nordrhein-Westfalen existierende Gesetz hatte Transparency kritisiert, dass es keine Regelungen zu den Antikorruptionsbeauftragten enthält. Kritik gab es von Seiten Transparencys z.B. am Verbot von Sponsoring im Gesetzentwurf, dies sei zu weitgehend. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass laut Regelungsvorschlag die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und Veranstaltungen, z.B. im Bereich des Sports, weiterhin möglich sein soll, nur für den kommerziellen Bereich soll Sponsoring untersagt sein.

Unterstützung gibt es auch für die Einrichtung eines Transparenzregisters beim Landtag. Nach Vorstellung der LINKEN soll darin öffentlich nachvollziehbar aufgelistet werden, welche außerparlamentarischen Organisationen, Personen usw. an der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen, vor allem an Gesetzentwürfen und auch auf Ebene der Landesregierung beteiligt waren.

Da dieser bundesweit erste umfassende Gesetzentwurf noch weiter auf Erhöhung der Wirksamkeit abgeklopft werden soll, z.B. mit Blick auf die Ausgestaltung des so genannten „Zuverlässigkeitsregisters“, in dem Verstöße von Firmen in Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Verhinderung zukünftiger Probleme dokumentiert werden sollen, wurde am Ende des Gesprächs vereinbart, weiter in kritischer Diskussion zu bleiben. Auch mit anderen Organisationen – vor allem aus Thüringen - will die Fraktion zum Thema wirksame Antikorruptionsarbeit im Gespräch bleiben.

„Auch wenn die Landesregierung entgegen der Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten ein Gesetz für Thüringen ablehnt und die Landtagsmehrheit – auch nach dem Verlauf der Diskussion im Innenausschuss nicht verwunderlich - in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf ablehnen wird, es bleibt ein wichtiges Thema für die kommende Wahlperiode“, so Knut Korschewsky.

Der LINKE-Abgeordnete verlangt von der Landesregierung im kommenden Plenum in einer Anfrage auch Auskunft dazu, wie sich der aktuelle Stand der Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie aus dem Jahr 2002 darstellt – nachdem die Landesregierung dies angekündigt hatte, sozusagen als „Ersatz“ zum von ihr abgelehnten Landesgesetz.

Sandra Steck 

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