Nr. 04/2013, Seite 9: Verwaltung bürgernah und leistungsfähig

Parlamentsreport

Gutachten der Expertenkommission bestätigt Diskussionslinie der LINKEN

Die Diskussion über zukunftsfähige Strukturen der Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung müsse sachlich, zügig und ohne Denkverbote geführt werden, so der Tenor der Pressekonferenz der Fraktion DIE LINKE am 19. Februar mit dem Fraktionsvorsitzenden Bodo Ramelow, dem kommunalpolitischen Sprecher Frank Kuschel und dem externen Sachverständigen der Linksfraktion Michael Menzel im Landtag in Erfurt.

Die LINKE, die schon seit mehreren Jahren Vorschläge für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform unterbreitet hat und sich durch das Gutachten der Expertenkommission der Landesregierung in ihrem Vorgehen grundsätzlich bestätigt sieht, räumt dem Thema „oberste Priorität“ ein.

Dies betonte Bodo Ramelow, der zugleich die Grundsätze des Konzepts der Linksfraktion unterstrich: Die Verwaltung in Thüringen müsse zweistufig und einräumig, regional und kommunal organisiert werden. Ziel müsse „die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowohl der Verwaltungs- als auch der Gebietskörperschaften“ sein, sagte Frank Kuschel.
Nach den Vorstellungen der LINKEN sollen Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom künftigen Sitz der Kreisverwaltung sämtliche Anliegen direkt in ihrer Kommune in Bürgerservicebüros erledigen können (siehe auch untenstehenden Beitrag aus der Rede von Frank Kuschel im Landtag).

Vor dem Hintergrund des Berichts der Expertenkommission „Funktional- und Gebietsreform“ hatte die LINKE in einer Fraktionssitzung auf Grundlage  der vom Erfurter Anwalt Michael Menzel vorgestellten Synopse eine erste Verständigung vorgenommen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den konzeptionellen Vorstellungen der LINKEN wurden verglichen, die Reformfolgen des Expertenberichtsberichts andiskutiert.
Gemeindemindestgröße

Laut dem Bericht sollten Gemeinden in Thüringen im Jahr 2015 mindestens 12.000 und 2050 mindestens 8.000 Einwohner haben. Begründung: Demographischer Wandel und steigende Verwaltungskosten. DIE LINKE hat in ihrem Positionspapier eine flexible Mindestgröße von 5.000 EinwohnerInnen benannt. Der Position der LINKEN entspricht die Aussage, dass größere Gemeinden bisherige Kreisaufgaben übernehmen können (Kreisstraßen, Schulträgerschaft, Abfallwirtschaft, Musik- und Volkshochschulen).


Kreisgebietsreform

Im Rahmen einer Kreisgebietsreform sollen acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte geschaffen werden.  DIE LINKE will keine größere, sondern andere Landkreise, nämlich Regionalkreise. DIE LINKE spricht sich für eine flexible Anzahl von Regionalkreisen in den Grenzen der vier Planungsregionen aus, welche in der Lage sind, weitere Landesaufgaben zu übernehmen.

Die im Bericht enthaltene Forderung nach Gleichzeitigkeit von Funktional- und Gebietsreform entspricht der Position der LINKEN. Hingegen will DIE LINKE dabei ausdrücklich Bürgerinnen und Bürger aktiv einbeziehen.

Dass der Gemeindereform eine Freiwilligkeitsphase vorgeschaltet werden soll, entspricht der Position der LINKEN. Sie nimmt allerdings keine Festlegung auf ein Jahr vor.
Gemeinsamkeiten gibt es zudem bei Gemeindeneugliederungen über bisherige Landkreise hinaus, der Schaffung finanzieller Anreize von freiwilligen Gemeindeneugliederungen, des gleichen Zeitpunkts der gesetzlichen Gemeinde- und Gebietsreform, des Beschlusses eines Vorschaltgesetzes durch den Landtag und eines möglichen Personalabbaus durch Altersabgänge. 

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