Nr. 04/2013, Seite 8: Für Teilhabe, gegen Überwachung und Zensur (Kopie 1)

Parlamentsreport

Netzpolitik ist für die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag Gesellschaftspolitik

Es war jetzt der Europäische Polizeikongress in Berlin, wo Jürgen Maurer, BKA-Vizepräsident, im Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht behauptete, es gebe im Internet keine Privatsphäre.

Es sei „erschreckend“, reagierte Katharina König, Sprecherin der Linksfraktion für Netzpolitik, auf den Vorgang, „wie leichtfertig hier mit den durch das Grundgesetz besonders geschützten Grundrechten umgegangen wird“. Maurer wolle, so die Abgeordnete, das Internet „zum grundrechtsfreien Raum erklären“. Die Netzpolitik, das machen solche Debatten deutlich, ist längst Gesellschaftspolitik.

Das ist auch an den Anträgen ablesbar, die von der Linksfraktion im Landtag eingebracht werden. Das Niveau, mit dem CDU und FDP damit umgehen, wird dieser Bedeutung nicht immer gerecht, wie einige Beispiele zeigen. „Zugangsfreiheit zum Internet sichern – Netzsperren ausschließen“, der Antrag der LINKEN wurde im Oktober 2011 behandelt. Man beziehe sich auf einen Bericht des UNO-Sonderbeauftragten für Meinungs- und Pressefreiheit, erläuterte André Blechschmidt, Sprecher der Linksfraktion für Medienpolitik. Netzsperren seien eine spezifische Form der Zensur und deshalb abzulehnen, so sein Fazit. Mario Voigt, Netzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, garnierte die Ablehnung des Antrags mit der merkwürdigen Erläuterung, die CDU setze darauf, dass der Staat „nicht der protektionistische Verhinderer von öffentlicher Informationsgewinnung ist“. Genau davon geht die LINKE mit ihrem Antrag freilich auch aus.

Im September 2012 beantragte die LINKE ein „Modellprojekt für kostenloses öffentliches WLAN in Thüringen“. Der Landtag solle, so rief André Blechschmidt das Plenum auf, „mit der Schaffung eines freien WLAN-Netzes in Thüringen, das die Zugangsgerechtigkeit fördert, ein gutes Beispiel für Teilhabe, Partizipation sowie mehr soziale Gerechtigkeit geben“.

Die CDU lehnte diesmal höflich ab – denn man glaube, „dass es nicht finanzierbar ist, auf lange Sicht auch nicht ratsam“, so Voigt. Rustikaleres kam von der FDP. Ein Modellprojekt für kostenloses öffentliches WLAN werde bezahlt „auf Kosten der Steuerzahler, die jeden Tag auf ihre Arbeit gehen – das geht nicht“, betonte Heinz Untermann ausgerechnet für die Lobby-Partei FDP, die sonst für ihre gierige Klientel jede Vergünstigung herausdealt. Ob ihm – Untermann – überhaupt bewusst sei, dass er im Plenarsaal des Landtags ein kostenloses WLAN nutze, fragte Katharina König nach. Untermann war das bewusst, die FDP sei dennoch „nicht für so eine Wünsch-dir-was-Vorstellung“. Als Katharina König auf die Möglichkeit verwies, die Landesregierung könne bei einem Modellprojekt doch auch einen privaten Partner aus der Wirtschaft ins Boot holen, führte das zum Zwischenruf eines besonderen Experten, Volker Emde aus der CDU-Fraktion. Als „Kommunistische Herangehensweise“, klassifizierte Emde, der 1989 sein Studium des Sports und der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft als Diplomlehrer abgeschlossen hatte, den Vorschlag.

Mit dem Antrag „Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von Funkdatennetzen“ begab sich die LINKE im Oktober 2012 ins Landtagsplenum. Alleinstellungsmerkmal des Antrags sei, dass er auf freie Netze setze, hob André Blechschmidt hervor. Überwachung und Identifizierung werde ausgeschlossen, ergänzte Katharina König. Die CDU werde nicht zustimmen, entgegnete Voigt. Er regte an, die Freiheit des Internets gegen das Interesse der Strafverfolgungsbehörden abzuwägen.    

Stefan Wogawa             

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