Nr. 04/2012: Hauptamtlicher Bürgermeister für Oberhof bis zur Neugliederung
Gesetzentwurf der Linksfraktion/Forderung nach Neuordnung der Verwaltungsstrukturen in der Region
Solange Oberhof in der jetzigen Struktur eigenständig ist, muss es einen hauptamtlichen Bürgermeister geben“, ist Frank Kuschel kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion, überzeugt. Die LINKE hat dazu dem Landtag für seine Februar-Sitzung einen Gesetzentwurf vorgelegt.
„Das Verwaltungsgericht Meiningen hat die Position der LINKEN bestätigt und die Landesregierung sollte diese Gerichtsentscheidung akzeptieren“, betont Frank Kuschel. Die jetzige Struktur Oberhofs habe die Landesregierung selbst zu verantworten. Noch nie hatte Oberhof mehr als 3.000 Einwohner und trotzdem habe das Land aus gutem Grund die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters bisher ermöglicht. „Und wenn die Landesregierung eine Neustrukturierung der Stadt Oberhof für notwendig erachtet, war dafür seit langem Zeit, aber die hat sie nicht genutzt“, sagt der Kommunalpolitiker.
„Jetzt durch die Versagung des hauptamtlichen Bürgermeisters die Stadtverwaltung defacto führungslos zu machen und so Druck auf eine Neugliederung auszuüben, ist unanständig und gefährdet die Entwicklung von Oberhof.“ Dabei entlaste die Ehrenamtlichkeit des Bürgermeisters die Stadt nicht einmal finanziell, da ein leitender Beamter künftig die Stadtverwaltung führen müsse. Die LINKE akzeptiert die Sonderrolle von Oberhof und legt dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters regelt.
Der Fall geht nun vor das Oberverwaltungsgericht
Zugleich fordert die Linksfraktion die Landesregierung auf, umgehend Varianten für eine Neuordnung der Verwaltungsstrukturen in der Region zu prüfen und dem Landtag entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
„Das Verharren der CDU hinsichtlich der Freiwilligkeit von Strukturveränderungen wird in der Region um Oberhof zu keiner Lösung führen“, ist sich Frank Kuschel sicher. „Selbst wenn Oberhof für neue Strukturen offen ist, fehlt es derzeit an der Bereitschaft potenzieller Partner wie der Stadt Zella-Mehlis. Hier ist nun die Landesregierung gefordert. Der Streit zwischen CDU und SPD über die künftigen Gemeindestrukturen darf keinesfalls auf dem Rücken der Stadt Oberhof ausgetragen werden“, so Frank Kuschel.
Wie kurz vor Redaktionsschluss dieses Parlamentsreports Nachrichtenagenturen vermeldeten, geht die juristische Auseinandersetzung um den Bürgermeister-Posten in Oberhof in die nächste Runde. Das Land Thüringen, vertreten durch das Landesverwaltungsamt, habe Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt, demzufolge die Kommune einen hauptamtlichen Bürgermeister haben dürfe, hatte am 20. Februar ein Sprecher der Behörde mitgeteilt.
Der Fall geht nun vor das Oberverwaltungsgericht. Eine Woche zuvor hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Stadt Oberhof zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stattgegeben. Nach Ansicht der Richter kann ein ehrenamtlicher Bürgermeister das Amt nicht führen, ohne die Aufgaben zu vernachlässigen.
In Thüringen dürfen nur Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Oberhof hat etwa 1.500 Einwohner. Vertreter Oberhofs hatten auf die Bedeutung des Ortes als Wintersportzentrum verwiesen.
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