Nr. 04/2012: Die Rolle der Behörden steht besonders im Fokus

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Martina Renner, stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses

Wir wollen mit der Arbeit schnellstens beginnen“, begründete die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, die insgesamt sieben Anträge, die die LINKE bereits zur konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag am 16. Februar eingebracht hatte. Der Untersuchungsausschuss soll die Umstände klären, die dazu geführt haben, dass ein neonazistisches Terrornetzwerk in Thüringen entstehen, untertauchen und seine Verbrechen begehen konnte. Die Rolle der Thüringer Sicherheitsbehörden soll dabei besonders durch die Parlamentarier untersucht werden.

„Nachdem die Landesregierung die vollumfängliche Information des Untersuchungsausschusses nach Rücksprache mit dem Generalbundesanwalt zugesichert hat, müssen nun sämtliche Akten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft neben den Ermittlungsverfahren und Akten über die durchgeführten Fahndungsmaßnahmen auch Richtlinien und Vorschriften zum Anwerben und Führen von V-Personen sowie zur Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und die aus dem Führen von V-Personen vorgelegenen Informationen“, teilte die Abgeordnete mit.

Gefahr falsch eingeschätzt

In einem ersten Schritt soll der Untersuchungsausschuss sich durch eine Anhörung von Sachverständigen einen Überblick über die Situation des Rechtsextremismus Mitte der 90er Jahre in Thüringen verschaffen.
Die Herausbildung und Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen in Thüringen in dieser Zeit und deren Radikalisierung erfolgten zeitgleich mit der Entstehung eines rechtsterroristischen Netzwerkes. „Es geht letztlich auch darum, ob die Gefahr der Herausbildung militanter rechtsextremer Strukturen durch die politisch und behördlich Verantwortlichen in Thüringen falsch eingeschätzt wurde und somit ihre Entstehung und Verfestigung begünstigt wurden“, so Martina Renner, die zugleich stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses ist.

Opferzahlen neu bewerten

„Die Differenz zwischen den offiziellen Zahlen von Bundes- und Landesregierungen über die Todesopfer neonazistischer und rassistischer Gewalt zu der von Journalisten recherchierten Zahl hat noch immer nicht zu einer Neubewertung der Morde geführt“, so eine weitere Kritik der Innenpolitikerin der Linksfraktion.

Die Bundesregierung gibt die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt mit bundesweit  47 an, während der Tagesspiegel 137 sowie 14 weitere Verdachtsfälle detailliert aufführt. Das Portal Mut gegen rechte Gewalt, ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung, geht sogar von mindestens 182 Todesopfern aus und weist auf eine weitere Dunkelziffer hin.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Martina Renner geht die Landesregierung von einem Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen aus (Drucksache 5/3992). Bei sechs weiteren Fällen, von denen fünf durch die Journalisten des Tagesspiegels recherchiert wurden, teilt die Landesregierung lediglich lapidar mit, dass die Kriterien für eine Aufnahme in die Statistik neonazistischer Gewalt (PMK-Rechts) nicht vorgelegen haben.

„Angesichts der eigens durch die Landesregierung benannten Kriterien ist diese erhebliche Diskrepanz nicht zu erklären. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Todesfälle, bei denen ein neonazistischer Hintergrund sehr wahrscheinlich ist, neu zu untersuchen und zu bewerten. Der würdelose Umgang mit Opfern rechter Gewalt, bei dem die Motivation der Täter entpolitisiert und in staatlichen Statistiken verschleiert wird, darf sich nicht weiter fortsetzen“, so Martina Renner.

Wanderausstellung in Landtag

Selbst nach eigenen Aussagen der Landesregierung werden Straftaten der PMK-Rechts zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind’.Die Innenpolitikerin hat sich deshalb nochmals mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt, um in Erfahrung zu bringen, welche der für eine Einordnung in die PMK-Rechts vorliegenden Kriterien auf Taten und Täter der nicht aufgenommenen Tötungsdelikte zutreffen und welche nicht. Zudem soll die Landesregierung erklären, welche konkreten Gründe im Rahmen der Abwägung schließlich zur Nichteinordnung der Tötung in die PMK-Rechts führten.

Martina Renner regt an, die Wanderausstellung „Opfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1990“ von Rebecca Forner in Zusammenarbeit mit der Opferperspektive e. V. im Landtag auszustellen.                                                  

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