Nr. 03/2012: Für eine Reform des Arbeitsrechts
Erfolgreiche Veranstaltung der Linksfraktion trägt das Thema „Neues Arbeitsgesetzbuch“ in die Öffentlichkeit
Fortschrittliches Arbeitsrecht – Vorschläge aus linker Perspektive zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte“, eine Veranstaltung der LINKE- Landtagsfraktion am 31. Januar mit zahlreichen Teilnehmern im Thüringer Landtag. Im Zentrum der Diskussion standen Reformvorschläge für neue Regelungen zum Arbeitsverhältnis („Arbeitsvertragsgesetz“).
Sie sind von Jens Petermann, LINKE- Bundestagsabgeordneter und früher Richter am Arbeitsgericht, Dr. Steffen Hultsch, Mitarbeiter der Rosa- Luxemburg-Stiftung, und Norman Schmidt, Jurist und Mitarbeiter der Bundestagsfraktion erarbeitet worden. Darin finden sich Mindestbedingungen für Arbeitsverträge, z.B. das Prinzip der Schriftlichkeit, das Verbot der Leiharbeit, eine enge Begrenzung der Befristungsmöglichkeiten, ein Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, das Verbot der Bagatell- und Verdachtskündigung. Artikel 30 des Einigungsvertrages verlangt, so Petermann, das Arbeitsvertragsrecht neu zu regeln; das steht noch aus. Die Bundestagsfraktion will das Reformprojekt bis spätestens 2013 in den Bundestag einbringen.
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht
Geplant ist ein komplettes „Arbeitsgesetzbuch“, auch mit Regelungen zum Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Die Gestaltung von Rechtsregelungen spiegelt immer gesellschaftliche Verhältnisse wider – so auch im Arbeitsrecht. Der Interessengegensatz und das soziale „Machtgefälle“ zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite muss ausgeglichen werden, wenn Arbeitsrecht zum Arbeitnehmerschutzrecht werden soll. In der derzeitigen gesellschaftlichen Situation sind die Arbeitnehmer der „schwächere Part“ - zumal viele Menschen darauf angewiesen sind mit „abhängiger Beschäftigung“ ihre Existenz zu sichern. Nicht zuletzt mit den so genanten „Reformen“ der vergangen Jahrzehnte hat sich der mehr oder weniger bestehende Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sehr zulasten der Arbeitnehmerseite verschoben (z.B. Lockerung des Kündigungsschutzes, Ausdehnung der Befristungsmöglichkeiten, Ausweitung von „Minijobs“ und Leiharbeit, Streichung des Kriteriums der „Zumutbarkeit“ bei der Arbeitsvermittlung durch Agenturen für Arbeit). Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Thüringer Linksfraktion, hatte ausführliches statistisches Material parat. Die Zahlen der Beschäftigten in Leiharbeit (bundesweit ca. 910.000, in Thüringen ca. 30.000) und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit weniger als 850 Euro im Monat (34% in Thüringen; 16% im Bundesschnitt) sowie der Beschäftigten, die in Thüringen ihr Einkommen mit Hartz IV „aufstocken“ müssen (ca. 56.000) zeigen die „Erosion“ und Demontage sozialversicherungspflichtiger und Existenz sichernder „Normalarbeitsverhältnisse“. Hier muss gegengesteuert werden. Ein Ansatzpunkt: Artikel 36 Thüringer Verfassung mit dem Staatsziel Schaffung Existenz sichernder, menschenwürdiger Arbeit. Rechtsanwalt Harro Schultze aus Köln, Fachgebiet Arbeitsrecht, wies darauf hin, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts Vorgaben aus Grundrechten konkretisierten, so z.B. das „Mitbestimmungsurteil“ aus dem Jahr 1979.
Für mehr Klarheit und Übersichtlichkeit
Diese Argumente sollten in der Reformdiskussion genutzt werden. Der Rechtsanwalt stellte auch dar, wie sehr mittlerweile EU-Recht und Europäische Gerichte (EuGH, EGMR) das Arbeitsrecht in Deutschland beeinflussen. Ein positives Beispiel: das Urteil zur Anerkennung von Bereitschaftszeit (z.B. von medizinischem Personal) als Arbeitszeit; ein negatives Beispiel: das aktuelle Urteil zu Kettenarbeitsverträgen. Daher müssen für die Arbeitsrechtsrechtsreform auch die bestehenden neoliberalen „Weichenstellungen“ auf EU-Ebene angegangen werden. Das Arbeitsrecht in Deutschland ist über viele verschiedene gesetzliche Regelungen und verbindliche Bestimmungen (z.B. Tarifverträge) verstreut. Wichtige Teile des Arbeitsrechts sind „Richterrecht“: aus bestehenden Regelungen werden durch „Rechtsfortbildung“ von den Gerichten Lösungen am Einzelfall entwickelt für die Anwendung auf vergleichbare Fälle. Unübersichtlichkeit und Mangel an systematischer „Verschriftlichung“ machen es Beschäftigten oft schwer, sich zutreffend zu informieren und die eigenen Rechte durchzusetzen, monierte Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag.
Thomas Steinhäuser von der IG Metal Südthüringen, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht, forderte Begriffe, wie z.B. „Arbeitnehmer“, eindeutig und klar zu formulieren, um mehr Rechtssicherheit für Betroffene zu schaffen. Andreas Walter, Direktor des Arbeitsgerichts Erfurt, befürwortete in seinem Beitrag die Schaffung eines Arbeitsgesetzbuches. Es könne aber nicht alles bis ins Detail schriftlich geregelt werden, denn die Richter seien auf einen gewissen Anpassungsspielraum angewiesen, um im konkreten Fall „tatsächliche Einzelfallgerechtigkeit“ zu erzielen. Die Reformvorschläge der LINKEN zu einem Arbeitsvertragsgesetz und für ein Arbeitsgesetzbuch wurden als wichtiger und sehr brauchbarer Beitrag für eine wirksame Arbeitsrechts- Reform bewertet, auch wenn an Details noch weiter diskutiert werden müssen.
Sandra Steck
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