Nr. 03/2015, Seite 7: Ein Ticket für Schüler und Auszubildende

Parlamentsreport

Dr. Gudrun Lukin in der Landtagsdebatte zum Antrag der CDU-Fraktion

Am 28. Januar debattierte der Thüringer Landtag den CDU-Antrag „Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten“. Für die Linksfraktion ergriff deren Sprecherin für Verkehr und Infrastruktur, Dr. Gudrun Lukin, das Wort. Im Folgenden Auszüge aus ihrer Rede.

Einmal ist positiv, dass das Schüler- und Azubiticket wieder in die Öffentlichkeit gerückt wurde, dass es als ein Arbeitsauftrag zu verstehen ist, denn unser Antrag vom 02.04.2014 ist ja leider der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Ziel war damals ein Zwei-Stufen-Plan. Wir alle wissen, dass im damaligen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die existierende Richtlinie „Zuschüsse an Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesklassen bzw. überregionalen Fachklassen während des Blockunterrichts“ von 2010 den Anforderungen keineswegs genügt hat.

 

CDU fand keine Möglichkeiten

Der Kollege der CDU hat schon dargestellt, dass die Gelder nicht ausgeschöpft wurden und dass nur begrenzte Härtefälle eine Antragsmöglichkeit haben. Außerdem war es auch relativ wenig bekannt. Ich hätte mir allerdings gewünscht, wenn Zuschüsse oder ein Azubiticket tatsächlich im Regierungsprogramm der CDU oder auch im Wahlprogramm enthalten waren, dass man dann gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD – ich denke, an dem wäre es nicht gescheitert – schon Möglichkeiten gefunden hätte, so eine Art Rückerstattungsmöglichkeit oder Zufinanzierungsmöglichkeit in Gang zu bringen. Bisherige Kleine Anfragen von Frank Kuschel, Katharina König, Susanne Hennig-Wellsow und von mir hatten einmal mehr den großen Flickenteppich gezeigt, den die Schüler- und Azubiförderung allein in Thüringen hat. Ich nehme mir jetzt mal das Beispiel ab Klasse 11: Ganz unterschiedlich wird in den Landkreisen und den kreisfreien Städten der Eigenanteil von Schülern oder Eltern bei der Finanzierung des Schülertickets gehandhabt. Manche Kreise geben 15 Euro dazu, manche 20, manche machen eine fünfzigprozentige Rückerstattung.

Genauso unterschiedlich sind auch die Befreiungstatbestände bei Beziehern von ALG II und von Sozialgeld. Hier ist allerdings das Problem, dass die Verantwortung die Träger der Schülerbeförderung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben, das heißt also, hier zeichnet sich noch größerer Gesprächsbedarf ab.

 

Das Vorhaben abstimmen

Gut ist auch, dass wir Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit hinzuziehen wollen. Hier ist der eigentlich interessante Punkt, der uns ein bisschen verwundert hat, weil gerade hier der Antrag der CDU ausgerechnet einen gesetzlichen Anspruch bzw. die Erarbeitung einer konkreten weiterreichenden Richtlinie zur Erstellung von Fahrtkosten, wie es zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ist, oder einer gesetzlichen Regelung, wie es in Bayern ist, nicht von uns abgeschrieben hat. Denn hier wäre zeitnah Abhilfe für einen Großteil von Schülern an weiterführenden Schulen und Berufsschulen sowie Azubis schon möglich, bevor wir in den Diskussionsprozess mit den Entscheidungsträgern, mit den Verkehrsbetrieben, mit den Ministerien bzw. mit den gesellschaftlichen Kräften, die Sie auch erwähnt haben, treten.

Wir haben keinen thüringenweiten Verkehrsverbund, leider, noch nicht. Daran arbeiten alle Interessierten. So bleibt die Frage: Wie stimmen wir das Vorhaben mit den kommunalen Verkehrsbetrieben und den Verkehrs- und Aufgabenträgern ab? Dann gibt es im Auszubildendenbereich selbst größere Unterschiede. Diejenigen, die die Chance haben, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst angetreten zu haben, bekommen punktuell die Fahrtkosten zum Arbeitsort bzw. zum Berufsschulort erstattet. Andere Arbeitgeber haben unterschiedliche Lösungen. Einige erstatten die Fahrtkosten zur Berufsschule. Bei einigen werden Benzin- oder Tankgutscheine vergeben.

Warum also wollen wir von vornherein die Arbeitgeber aus der Verantwortung nehmen? Sie zahlen bereits in diesen Topf mit ein. Das heißt, wir haben hier einen großen Abstimmungsbedarf. Deswegen würde ich unterstützen, dass wir im Ausschuss die Varianten gesetzlicher Rückerstattungsanspruch bzw. Zuschussrichtlinie diskutieren, die wir mit einer schnellen Lösung erreichen können, und die Variante Azubiticket, Schülerticket, die wir alle gemeinsam – hoffe ich doch – in Zukunft anstreben, vorbereiten.

 

Beratung in den Ausschüssen

So wie das Modell Semesterticket nur funktioniert, wenn alle Beteiligen und auch die Studierenden bei Tarifanpassungen ein Mitspracherecht haben, muss diese Möglichkeit natürlich auch den Azubis und den Berufsschülern gewährt werden. Das heißt also, auch hier werden wir über eine Vertretung der Azubis und der Berufsschüler sprechen, wenn wir diese beiden Modelle – ein semesterticketähnliches Modell oder ein Angebotsmodell eines preiswerten Tickets in Thüringen – auf die Tagesordnung setzen.

Das heißt also, wir haben einen längeren gemeinsamen Weg vor uns und den sollten wir in den Ausschüssen besprechen.

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