Nr. 03/2013, Seite 10: „Extremismus“-Verdikt
Inwieweit die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz eingestellt wurde
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) habe die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ weitgehend eingestellt, meldeten die Medien am 22. Januar. Die Partei werde nicht mehr insgesamt beobachtet, sondern nur noch deren „offen extremistischen Gruppierungen“, hieß es unter Berufung auf „Sicherheitskreise“.
Friedrich soll demnach schon am 16. November 2012 das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ in einem Erlass zu dieser geänderten Bespitzelungspraxis angewiesen haben, ohne aber seine Entscheidung öffentlich zu machen. Am 21. November sei lediglich das zur Verschwiegenheit verpflichtete Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages davon unterrichtet worden.
Unter das „Extremismus“-Verdikt fallen Parteigliederungen der LINKEN, wie die Kommunistische Plattform oder die Arbeitsgemeinschaft „Cuba Si“. Gleichzeitig sind noch zahlreiche Bundestagsabgeordnete im Visier des Geheimdienstes – die Medien nennen die Zahl von 25 Betroffenen. Inwieweit passt das zur angeblichen Kurskorrektur des Inlandsgeheimdienstes hin zum Schwerpunkt „Bekämpfung von Gewalt“? Werfen Friedrich und sein Geheimdienst den Gliederungen wie auch den Bundestagsabgeordneten allen Ernstes Gewaltakte vor?
Auch Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, kann sich keinen Reim auf den angeblichen Vorstoß von Friedrich machen. Er klagt seit Jahren gegen die Beobachtung durch die Geheimdienste und ist im Instanzenweg inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angelangt. Ramelow hatte nahezu zeitgleich mit den Berichten über die Einstellung der Beobachtung der Linkspartei einen aufschlussreichen Brief erhalten.
Sein Rechtsanwalt informierte ihn darin über ein Schreiben vom 18. Dezember 2012. Es stammt von der Anwaltskanzlei, die bei Ramelows Verfassungsbeschwerde die Gegenseite vertritt, die Bundesregierung. In dem Schreiben wird mitgeteilt, die Regierung halte „die Erhebung von Informationen“ über Ramelow durch den Inlandsgeheimdienst „aus offenen Quellen“ für „nicht unverhältnismäßig“. „Wenn die Bundesregierung die Beobachtung eingestellt hat, warum teilt sie das Karlsruhe nicht mit?“, fragt Ramelow. Aufgrund der aktuellen Schriftsätze müsse er jedenfalls davon ausgehen, auch weiter beobachtet zu werden.
Es ist offen, ob es überhaupt eine Kurskorrektur gegeben hat oder die Berichte dem Geheimdienstprinzip „Tarnen und Täuschen“ zuzuschreiben sind. Einen generellen Verzicht gibt es ohnehin nicht. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU-Parteifreund von Friedrich, betont, dass die Beobachtung der Linkspartei durch das ihm unterstehende „Landesamt für Verfassungsschutz“ weitergeht. Eine „Änderung unserer bayerischen Praxis“ gibt es laut Herrmann nicht, er hält die geheimdienstliche Beobachtung der Partei DIE LINKE ausdrücklich „für richtig und notwendig“.
Immerhin hat Bodo Ramelow durch die Medienberichte erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht wohl „noch im ersten Halbjahr 2013“ über seine Verfassungsbeschwerde entscheiden wird.
Stefan Wogawa
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