Nr. 02/2012: „Wovor fürchten Sie sich eigentlich?“
Aus dem Plenarprotokoll der Aktuellen Stunde zum Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben in Thüringen
Auf Antrag der LINKEN beschäftigte sich der Thüringer Landtag in seiner letzten Sitzung im Dezember mit dem „Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben in Thüringen“. Hier Auszüge aus dem Plenarprotokoll:
Frank Kuschel, DIE LINKE:
Das war kein einfacher Weg, den die Bürgerinitiativen gegangen sind. Ich darf daran erinnern, Ende der 90er Jahre gab es eine Fundamentalposition der Bürgerinitiativen, die hieß: „Keine Beiträge für Wasser, Abwasser und Straßenbauinvestitionen“. In einem langwierigen Diskussionsprozess, den wir immer begleitet haben, auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Beginn auch im starken Maße die SPD, die hat das dann 2009 abgebrochen, weil sicherlich im Koalitionsvertrag stand, Bürgerinteressen nicht mehr in dem Maße in die Arbeit mit einzubeziehen, wie bisher.
Was jetzt vorgelegt ist, ist ein Gesetzentwurf, der zu keiner zusätzlichen Belastung kommunaler Haushalte oder des Landeshaushalts führt. Auch das ist nicht immer selbstverständlich. Das Kostendeckungsgebot im Bereich Abwasser bleibt erhalten und für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird eine Finanzierungsalternative angeboten. Es ist aus meiner Sicht nicht allzu häufig, dass Bürger in diesem Land nicht nur etwas ablehnen, sondern konstruktive Vorschläge unterbreiten. Insofern ist die Landesregierung jetzt aufgefordert, mit diesem Votum der Bürger sehr behutsam umzugehen.
Manfred Scherer, CDU:
Das Resümee ist, die Klage, die die Landesregierung erheben will, erhebt sie in meinen Augen zu Recht. Es muss andere Lösungen geben, als einfach nur die Beitragslast zu verschieben.
(Zwischenruf Abg. Kuschel: Machen Sie mal einen Vorschlag.)
Die CDU hat doch vor ein paar Wochen ein Papier erarbeitet, darin sind ein paar Vorschläge, es nämlich zum Beispiel zu strecken bis 2027, die Standards nicht unermesslich hochzuheben, nämlich auf keinen Fall höher, als es die EU vorschreibt. Und so sind noch ein paar sinnvolle Regeln drin, die Sie sicher auch nachlesen können.
Anja Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir haben gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE eine solide Diskussionsgrundlage vorgelegt und finden deswegen auch zu Recht, dass wir darüber diskutieren sollten, was wer ändern muss. Jetzt gibt es die Möglichkeit des Volksbegehrens und ich frage mich wieder einmal, wovor fürchten Sie sich eigentlich? Vielleicht fürchten Sie sich davor, Herr Scherer, dass Wahlgeschenke, wie sie 2009 genau zu diesem Thema ausgereicht wurden, es mit diesem Finanzminister nicht mehr geben wird. Und das ist gut so.
Matthias Hey, SPD:
Ich mache den Menschen hier im Land Thüringen auch überhaupt keinen Vorwurf, dass sie für ihre Rechte kämpfen oder dass sie für ein gerechteres Abgabesystem sind. Das ist in Ordnung. Aber statt endlich ehrlich zu sein und den Menschen zu sagen: Unser Gesetzentwurf ist nicht fähig, ihnen diese Sorge zu nehmen wegen der hohen Abgabelast. Vielleicht müssen wir ihn noch einmal überarbeiten, vielleicht müssen wir ihn ändern. Nein, stattdessen geht das jetzt weiter.
Dirk Bergner, FDP:
Kollege Kuschel, wider besseren Wissens treiben Sie die Leute hier in eine Debatte, die so nicht funktionieren kann. Ich sage Ihnen deshalb, wider besseren Wissens, weil Sie es schwarz auf weiß in einem Gutachten dargelegt bekommen haben, das Sie selber in Auftrag gegeben haben. Dieses Gutachten der Landtagsverwaltung, des Wissenschaftlichen Dienstes der Landtagsverwaltung, sagt ganz eindeutig, dass diese Infrastrukturabgabe eben schlicht und einfach mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist.
Frank Kuschel, LINKE:
Und wenn Sie zur Verfassungswidrigkeit hier reden, dann will ich Sie darauf hinweisen, im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin steht die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Berlin. Ist es deshalb verfassungswidrig? Oder Baden-Württemberg hat 1997 die Abwasserbeiträge abgeschafft. Ist das verfassungswidrig? In Hamburg und Bremen gab es diese Beiträge noch nie. Ist das verfassungswidrig?
Deswegen sage ich ja, Sie sollen deutlich hier sagen, Sie wollen an diesem Finanzierungsmodell festhalten, das ist doch in Ordnung, aber nicht diesen Umweg und dieses Herumgekaspere an irgendwelchen Verfassungsgrundsätzen. Das bringt uns doch nicht weiter, sondern Sie haben Zeit, lange genug - Sie, Herr Hey, noch nicht, Sie erst seit 2009 -, aber die CDU hatte 20 Jahre lang Zeit, das Problem zu lösen und hat jämmerlich versagt. Die Kosten tragen die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt machen die sich einen Kopf und der Landesregierung fällt nichts anderes ein, als das eigene Volk wieder zu verklagen. Das haut nicht hin. Sie haben das Recht dazu, aber nicht die Pflicht, man hätte es auch anders machen können.
Prof. Dr. Herz, Staatssekretär:
Ich möchte nochmals betonen: das Volksbegehren ernst zu nehmen kann nicht heißen, den Gesetzentwurf kritiklos hinzunehmen. Ernst nehmen heißt, sich mit ihm ernsthaft und in diesem Fall auch rechtlich und verfassungsrechtlich auseinanderzusetzen. Auch der Volksgesetzgeber ist an die Verfassung gebunden.
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