Nr. 02/2012: Spitzenstellung im Wintersport ist nicht mit anderen Gemeinden vergleichbar
Ina Leukefeld und Frank Kuschel: Nur ehrenamtlicher Bürgermeister für Oberhof geht an den Realitäten vorbei
Dass es völlig an der Realität vorbei gehe, wenn der Bürgermeister von Oberhof künftig ehrenamtlich sein soll, ist die Auffassung der Linksfraktion im Thüringer Landtag, die dazu für die erste Plenarsitzung im neuen Jahr eine Aktuelle Stunde beantragt hat. Die beiden Abgeordneten der LINKEN Ina Leukefeld und Frank Kuschel betonen die Spitzenstellung Oberhofs im Wintersport, „die mit keiner anderen Gemeinde in Thüringen vergleichbar ist“.
Auf Antrag der Fraktion hat bereits der Innenausschuss des Landtags das Thema „Künftiger Status des Oberhofer Bürgermeisters“ beraten. Die Landesregierung hatte dabei dargestellt, dass nach der Übertragung der Sportstätten an eine Betreibergesellschaft die restlichen Aufgaben des Bürgermeisters in ehrenamtlicher Funktion ausgeübt werden könnten.
Verheerende Auswirkungen
„Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Dabei verkennt die Landesregierung, dass der Bürgermeister von Oberhof nicht nur im Winter umfangreiche repräsentative Aufgaben mit internationaler Bedeutung wahrnehmen muss. Auch sonst hat er die Wintersportstadt umfänglich vertreten“, so die Suhler Landtagsabgeordnete Ina Leukefeld. Nach Angaben der Landesregierung müsse noch in diesem Jahr eine Fusion von Oberhof mit benachbarten Kommunen erfolgen. Sollte dies freiwillig nicht möglich sein, müsse 2013 eine Fusion mit gesetzlichem Zwang erfolgen. Für die beiden Linkspolitiker wird am Beispiel von Oberhof deutlich, dass das Versagen des Landes während der Freiwilligkeitsphase von Neugliederungen verheerende Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen und das Land hat. Die Freiwilligkeit scheitere dort, wo Oberhof keine Partnergemeinde finde und deshalb die Regelung ins Leere laufe. „Die Landesregierung wartet bis 2013, wo der Landtag per Gesetz entscheiden soll. Damit wird den Abgeordneten und Kommunalpolitikern der 'Schwarze Peter' zugeschoben“, protestierte der Kommunalexperte Frank Kuschel.
Das Landesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Oberhof ab 1.7.2012 keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr haben soll, was bereits in einer ersten Reaktion von Ina Leukefeld scharf kritisiert worden war: „Es ist ein Trauerspiel, was sich derzeit hinsichtlich der Verwaltungsstrukturen abspielt. Unverständnis und Verunsicherung der Bürger sind die Folge.“ Sie forderte die Landesregierung auf, dem Einhalt zu gebieten und unterstützte den Stadtrat Oberhof in seinem Widerspruch.
Der Staatssekretär im Innenministerium hatte auf Nachfrage der LINKEN bestätigt, dass zwar gemäß § 28 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung der Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern Ehrenbeamter ist, aber dass von diesem Grundsatz abgewichen werden könne. Dies sei der Fall, wenn ein begründeter Einzelfall vorliegt, um etwaigen Besonderheiten in den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Wenn Oberhof nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister hätte, dann müsse nach § 33 der Kommunalordnung ein so genannter geschäftsleitender Beamter eingestellt werden, der die Verwaltung führt. Auf die Frage, welche finanziellen Effekte sich ergeben, wenn die Stadt Oberhof keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr hat, aber dafür einen geschäftsleitenden Beamten, der in der gleichen Besoldungsgruppe ist wie der jetzige Bürgermeister, antwortete Staatssekretär Rieder: „Die Frage ist hypothetisch. Warten wir, bis es soweit ist.“ Dazu Ina Leukefeld: „Ein Abbau von Demokratie ist es in jedem Fall, denn der Bürgermeister wird direkt gewählt.“ Die Landesregierung lasse zu, dass Oberhof und andere Gemeinden - wie auch Benshausen – „zur Manövriermasse werden und damit wesentliche strukturpolitische Entwicklungschancen vertan werden“. Sie bekräftigte die LINKE Forderung nach Rahmenbedingungen und Handlungsgrundsätzen für eine Gebietsreform im Sinne des Landesentwicklungsprogramms und des Südthüringer Regionalentwicklungsprogramms.
Dateien
- PR12 02s07
PDF-Datei (429 KB)
