Nr. 02/2012: Für eine angemessene Entschädigung
Thüringer Landesregierung behandelt Bürgermeister und Gemeinderäte nach unterschiedlichem Maß
Während in Thüringen seit 1995 die Aufwandsentschädigungen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte um 51 Prozent und für ehrenamtlichen Bürgermeister um 37 Prozent stiegen, wurden die der Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistagsmitglieder seit mehr als 15 Jahren eingefroren. Die Dienstaufwandsentschädigungen für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten wurden seit 1995 bereits elf Mal erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte Anfang November im Vorgriff auf April 2012, den Zeitpunkt der Kommunalwahlen.
Dabei sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und für die ehrenamtlichen Gemeinderäte und Kreistagsmitglieder unterschiedlich ausgestaltet. Zumindest die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte erhalten ihre üblichen Bezüge. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gibt es nicht. Die ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeinde-räte/Kreistagsmitglieder haben hingegen aus der Kommunalordnung abgeleitet einen Rechtsanspruch auf „angemessene“ Entschädigung des Aufwandes. Hier stellt sich schon die Frage, ob die Landesregierung die vom Gesetz übertragene Kompetenz zur detaillierten Ausgestaltung der Entschädigungsregelungen einseitig zum Vorteil der Bürgermeister und Landräte ausnutzt. Die Thüringer Landesregierung regelt die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen in einer Verordnung. Der Landtag ist nach dem Willen von CDU und SPD nicht beteiligt.
Bürgermeister verzichten nicht
Die Aufwandsentschädigung ist nicht mit den Diätenzahlungen an Landtagsabgeordnete zu vergleichen. Vielmehr wird mit ihr der Aufwand für die Mandatswahrnehmung pauschaliert abgegolten, abhängig von der Einwohnerzahl. Von Bürgermeistern und der Öffentlichkeit dazu geäußerte Kritik ist unverständlich. Gemessen am zeitlichen Aufwand der Mandatsausübung hat die Aufwandsentschädigung eigentlich nur Symbolcharakter. Keinesfalls kann man in diesem Zusammenhang von Selbstbedienungsmentalität oder Bereicherung sprechen, auch wenn vor Ort darüber diskutiert wird, die ohnehin geringen pauschalen Entschädigungen für die Gemeinderäte und Kreistagsmitglieder zu kürzen, um so einen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte zu leisten. Diese Forderungen werden zumeist von den Bürgermeistern gestellt, die sich auf die regelmäßige Anpassung ihrer Entschädigungen verlassen konnten und darauf nicht verzichten wollen.
DIE LINKE fordert von der Landesregierung eine Gleichbehandlung der kommunalen Wahlbeamten und der Mandatsträger. Wenn aufgrund der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung die Aufwandsentschädigungen der Wahlbeamten erhöht werden, muss dies auch für die Gemeinderäte im gleichen Maße gelten. Allein seit 1995 hat es einen allgemeinen Wertverfall durch die Inflation von rund 23 Prozent gegeben. Daher kann heute nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Anspruch der angemessenen Entschädigung des Aufwandes für ehrenamtliche Kommunalpolitiker eingehalten wird.
Frank Kuschel, Sascha Bilay
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