Nr. 02/2012: Für „Dresden Nazifrei!“ erneut gemeinsam öffentlich aufgerufen
NACHGEFRAGT bei Bodo Ramelow: „Ja, ich handle vorsätzlich gegen die Verharmlosung des Faschismus“
Sie haben einen Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden erhalten und bereits angekündigt, ihn nicht zu akzeptieren. Worum geht es?
Der Strafbefehl umfasst 20 Tagessätze zu je 170 Euro, also insgesamt 3.400 Euro. Die soll ich bezahlen, weil ich mit meinem Verhalten deutlich gemacht haben soll, dass ich eine Versammlung von Neonazis habe stören wollen. Aufgebaut wird der Vorwurf auf dem Aufruf „Dresden Nazifrei!“ und den Vorgängen um den 13. Februar 2010, auf den Plakaten, die ja schon im Vorfeld beschlagnahmt wurden und die man durch Hausdurchsuchungen versuchte einzuziehen usw. Und diese Plakate haben wir ja bewusst hier vor dem Thüringer Landtag aufgehängt und ich als Fraktionsvorsitzender war natürlich dabei, um meine Solidarität mit den Dresdnern, dem Netzwerk und dem Aktionsbündnis gegen Neonazi-Aufmärsche deutlich zu machen. Ich werte den Strafbefehl als Versuch der Einschüchterung. Und man findet dann auch in der Akte einen handschriftlichen Vermerk eines Richters vom Dezember letzten Jahres, der dazu schreibt, dass die Festsetzung des Strafbefehls noch viel zu niedrig sei und dass er meine, dass eine noch viel höhere die Bestrafung erfolgen müsse – wegen meines Vorbildcharakters!
Diese Notiz eines Amtsrichters hat Sie besonders empört…
Weil er seine Notiz am 9. Dezember 2011 schreibt, also in Kenntnis der Naziterrorzelle, in Kenntnis von 13 Jahren Totalversagen der sächsischen Sicherheitsbehörden und der sächsischen Justiz hinsichtlich der Zwickauer Nazizelle, deren Mordtaten und Banküberfällen. In Kenntnis dieser Dinge will man mir jetzt klar machen, ich soll bloß nicht mit zehntausenden Bürgern in Dresden erneut demonstrieren, soll nicht mit dafür sorgen, dass wir so viele Demonstranten sind, dass am Ende die demokratische Gesellschaft auf der Straße steht und sagt: hier ist kein Platz für braunen Ungeist. Ein Richter, der in Kenntnis all dieser Umstände schreibt, dass die Abschreckungswirkung mit den 20 Tagessätzen noch nicht erreicht sei, der meint tatsächlich, dass es keinen Widerstand gegen braunen Ungeist geben darf! Ich muss sagen, das empört mich. Nicht weil es um mich persönlich geht, das muss ich aushalten. Aber diese Grundhaltung eines Richters, obwohl in den Vier-Mächte-Verträgen bei der Entstehung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland immer durchgängig festgehalten war, dass faschistische Strukturen in Deutschland keine Renaissance haben dürfen, dass sie als Verbrechen geahndet werden müssen. In Kenntnis all dessen dann einer Organisation freien Lauf zu lassen, die anknüpft an Naziideologie und Nazizeit und die das Gedenken an die Toten von Dresden missbrauchen will! Das ist doch nicht nur irgendeine Nazidemonstration, es geht um das Bombardement auf Dresden am Ende des barbarischen Zweiten Weltkrieges, der von Deutschland ausgelöst wurde. Die berüchtigte „Wannseekonferenz“ jährte sich zum 70. Mal, die fabrikmäßige und technische Vorbereitung zum Massenmord, zum Völkermord – das alles hat damit zu tun, deswegen ist für mich ganz klar: Faschismus ist keine Meinungsäußerung, sondern Faschismus ist ein Verbrechen, und wenn Faschismus sich wieder Raum nimmt, dann muss die Gesellschaft den Raum füllen mit demokratischer Gesinnung. Das heißt im Zweifelsfall auch, auf die Straße gehen und aufstehen und widersetzen.
Sie haben trotz des juristischen Drucks am 18. Januar gemeinsam mit Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen in Erfurt wieder öffentlich Plakate „Dresden Nazifrei!“ aufgehängt. Und wenn die juristischen Mühlen weiter mahlen?
Ich gehe davon aus, dass jemand, der solche Strafbefehle erlässt und der solche handschriftlichen Vermerke macht, sich in seinem Tun bestärkt fühlt. Der wird auch daraus noch den weiteren Vorsatz ableiten und ich gestehe, ja, ich handle vorsätzlich, vorsätzlich für Demokratie, vorsätzlich gegen Hitlerbarbarei, vorsätzlich gegen die Verharmlosung des Faschismus, ich handle vorsätzlich gegen Menschen, die Rassismus, Antisemitismus und gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit zur Normalität erklären wollen! Damit dürfen wir keinen Frieden machen und da bin ich vorsätzlich handelnd, denn die Verteidigung der Demokratie, die Verteidigung unserer Verfassung, die müssen die Staatsbürger selbst in die Hand nehmen. Das ist die wirksamste Waffe gegen den Verfassungsbruch.
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