Nr. 02/2015, Seite 7: Erwartungen an die neue Landesregierung

Parlamentsreport

Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker diskutierten in der Linksfraktion

„Wir wollen mit allen Betroffenen frühzeitig den Dialog suchen“, sagte Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zu Beginn der bis auf den letzten Platz besetzten Informations- und Diskussionsveranstaltung über kommunalpolitische Erwartungen an die neue Landesregierung.

Vor über 60 Vertreterinnen und Vertretern  von Bürgerinitiativen und aus der Kommunalpolitik sowie einer ganzen Reihe von Landtagsabgeordneten der LINKEN stellte Frank Kuschel auf der Veranstaltung am 20. Januar im Käte-Duncker-Saal der Fraktion die umfänglichen kommunalpolitischen Inhalte des bundesweit ersten rot-rot-grünen Koalitionsvertrages vor.

Staatssekretär Udo Götze aus dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (im Foto rechts Bildmitte) machte deutlich, dass er sich auf die neue Aufgabe und den damit verbundenen Dialog mit der Kommunalpolitik freue. Die Rückmeldung darüber, was vor Ort relevant ist, sei ihm in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Man werde u.a. gemeinsam mit den Kommunen den Kommunalen Finanzausgleich neu strukturieren, ein  kommunales Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ vorlegen und die derzeitigen unzureichenden Regelungen zu Bürgerbegehren und -beteiligung verbessern.

Dass sich die im Anschluss entspannende rege Diskussion auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und auf die finanzielle Situation der Kommunen im Freistaat fokussierte, war nicht überraschend. Die Erwartungshaltung der Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker ist insbesondere in diesem Zusammenhang nach vielen Jahren des politischen Stillstandes außerordentlich hoch.

Gefordert werden zeitnahe und zukunftsfeste Entscheidungen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien geeinigt, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbeiträgen zu begrenzen und andere Modelle der Erhebung zu diskutieren.

Die Regelung bei den Kommunalfinanzen beinhaltet, dass bevor ab 2016 in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden der Kommunale Finanzausgleich strukturell und finanziell den Erfordernissen angepasst wird, 2015 eine Übergangslösung erfolgt. So werden im Haushaltjahr 2015 Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe unter anderem für die Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet. Wichtig ist zudem, dass Kommunen in der eigenen Investitionstätigkeit unterstützt werden.

Dazu gehört, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, in notwendige Infrastrukturmaßnahmen investieren können. Für Ralf Hauboldt, Bürgermeister der Stadt Sömmerda, stellte sich dabei die Frage, welche Kriterien zur finanziellen Stärkung der Kommunen gelten werden. Ein Thema, welches auch die Bürgermeisterin von Neuhaus am Rennweg, Marianne Reichelt, in ihrem Redebeitrag in den Mittelpunkt stellte.

Frank Kuschel kündigte zum Abschluss der dreistündigen Diskussion eine regelmäßige thematisch strukturierte Fortführung des Dialogs mit der kommunalen Ebene an. Die Reform der Kommunalordnung, die Stärkung des ländlichen Raumes, der Ausbau des Breitbandnetzes, die Schulnetzplanung und die geplante Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform sind dabei nur ein kleiner Ausschnitt der zu bearbeitenden Themen.  

 

Matthias Gärtner

Dateien