Nr. 02/2014, Seite 8: Zinsen für Dispo- und Verbraucherkredite
Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags Gesetzentwurf der Linksfraktion
Bitte mitmachen und kommentieren: Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes vom 13.11.2013 (Drucksache 5/6876) in der parlamentarischen Diskussion. Ziel der Linksfraktion ist die Begrenzung der zum Teil unverschämt hohen Dispo- und Überziehungszinsen.
Bis zum 2. März 2014 haben die Thüringer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes zu äußern.
Mehrfach hatte die LINKE das Thema bereits im Landtag zur Diskussion gestellt. „Und dabei haben wir betont, dass besonders Familien mit Kindern und Alleinstehende diese Dispositionskredite in Anspruch nehmen müssen, und genau auf sie zielt unser Antrag“, so die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Skibbe, die erklärte, wie wichtig es ist, die Sparkassenkunden bei der Inanspruchnahme von Dispositionskrediten bzw. geduldeten Kontoüberziehungen spürbar zu entlasten. Immerhin werden durch die Sparkassen Thüringens Dispozinsen gefordert, die durchschnittlich über zehn Prozent liegen. Noch ärger trifft es die Verbraucher bei den Überziehungszinsen; hier werden über 16 Prozent verlangt.
Wenn man berücksichtigt, dass nach der Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen gerade Arbeitslose, Alleinerziehende, Selbständige und Paare mit Kindern Dispositionskredite in Anspruch nehmen, wird die soziale Brisanz dieser Praxis deutlich.
Noch einen weiteren Aspekt gilt es zu berücksichtigen. Der Leitzinssatz, zu dem sich die Banken Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen, beträgt 0,25 Prozent. Der Basiszinssatz liegt aktuell sogar bei Minus 0,63 Prozent.
Die LINKE hat in ihrem Gesetzentwurf eingearbeitet, dass der Zinssatz für Überziehungskredite höchstens fünf Prozent über dem Basiszinssatz liegt. „Mit dieser Begrenzung der Zinshöhe wollen wir also ein weiteres unberechtigtes Schröpfen der Verbaucherinnen und Verbraucher verhindern. Und wir rufen auf, die Möglichkeit der Online-Diskussion unseres Gesetzentwurfs rege und zahlreich aus Verbraucher-Sicht zu nutzen. Dies würde unsere Position im Haushalts- und Finanzausschuss enorm stützen“, unterstrich Diana Skibbe.
Das Online-Forum ist zu finden unter: www.forum-landtag.thueringen.de. Auf der sich öffnenden Seite ist unten links unter Zinsen für Dispositions- und Verbraucherkredite bei den Thüringer Sparkassen der LINKE-Gesetzentwurf zu finden. Wenn dieser angeklickt wird, öffnet sich eine weitere Seite, auf der die Bürgerinnen und Bürger zu den konkreten Fragen des Ausschusses Stellung beziehen können.
Es gilt also, die verbleibende Zeit bis zum 2. März die Online-Diskussion zu führen und den Gesetzentwurf zu unterstützen.
https://forum-landtag.thueringen.de/dokument/zinsen-fuer-dispositions-und-verbraucherkredite-bei-thueringer-sparkassen
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