Nr. 02/2013, Seite 5: Geheimdienst nicht noch „aufhübschen“

Parlamentsreport

Bodo Ramelow: Thesenpapier zum Verfassungsschutz zieht die falschen Konsequenzen

Offenkundig geht die unselige Strategie der Aufklärungsverhinderung in Thüringen  weiter, warnte Bodo Ramelow und betonte: „Es ist vollkommen unverständlich, warum das dem Thesenpapier des Innenministeriums zum Verfassungsschutz zugrunde liegende Gutachten dem Parlament und der Öffentlichkeit vorenthalten wird.“

Bereits vor Wochen hatte der LINKE-Fraktionsvorsitzende die Vorlage des zweiten Gutachtens zum Thüringer Verfassungsschutz, des so genannten Schäfer-II-Gutachtens, gefordert. Aber das Parlament wurde auf eine in Aussicht gestellte Analyse vertröstet.

Die Linksfraktion hat mit <media 11829 _top external-link-new-window>einem Schreiben auf das Thesenpapier des Innenministeriums zur Neuordnung des Verfassungsschutzes in Thüringen</media> reagiert. In der Stellungnahme unterstrich Bodo Ramelow im Namen seiner Fraktion, dass notwendige und grundlegende Konsequenzen nicht gezogen werden. Das Festhalten an einem Geheimdienst mit nachrichtendienstlichen Befugnissen sei mit den Grundprinzipien der Transparenz, der Offenheit und der Kooperation unvereinbar.

„Aus diesem Grund ist für die Fraktion DIE LINKE ihre seit Jahren vertretene Forderung nach ersatzloser Abschaffung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz weiterhin aktuell. Dieser Dienst, der aus dem so genannten Kalten Krieg und der Zeit des Anti-Kommunismus der BRD-alt wurzelte, hat seit jeher der Demokratie und dem bürgerschaftlichen Engagement mehr geschadet als genutzt“, schrieb Bodo Ramelow in der Stellungnahme und verwies erneut auf den Gesetzentwurf der LINKEN zur Neuordnung der Aufgaben des Verfassungsschutzes in einem Demokratie- und Dokumentationszentrum.

Es hat nicht an Wissen und Analyse gemangelt

Weitere Auszüge aus der Stellungnahme der Linksfraktion zum Thesenpapier des Innenministeriums zur Neuordnung des Verfassungsschutzes in Thüringen:

„Als besonders ablehnenswert finden wir das Ansinnen, den nach innen, also gegen die EinwohnerInnen gerichteten Geheimdienst als ‚leistungsfähige Institution in der Mitte der Gesellschaft’ zu positionieren. Es sollte sich gerade vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen in den neuen Bundesländern verbieten, einen Geheimdienst, der Telefone abhört, Spitzel anwirbt, Wohnungen überwacht und Menschen observiert, einen zivilgesellschaftlichen Anstrich zu verpassen.

Ebenso wird der Versuch zurückgewiesen, einen solchen Geheimdienst mit einem zivilgesellschaftlichen Beirat aufzuhübschen. Spitzelei und Überwachung stehen im krassen Widerspruch zu Zivilgesellschaft und gesamtgesellschaftlichen Engagement zum Schutz von politischen und sozialen Grundrechten.“ Und mit Verweis auf die im Thesenpapier beschriebene Notwendigkeit, für die Politik „Wissen“ und „Analyse“ zur Verfügung zu stellen, heißt es im


Schreiben des Fraktionsvorsitzenden:

„Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es nicht an Wissen und Analyse gefehlt hat, sehr wohl aber an der Ernsthaftigkeit der Politik, das bei JournalistInnen, antifaschistischen und bürgerrechtlichen Initiativen als auch bei wissenschaftlichen Institutionen breit vorhandene Wissen und die erarbeiteten Befunde zur Kenntnis zu nehmen. Insofern ist zwar richtig, dass Polizei und Justiz kein Frühwarnsystem darstellen, daraus aber ein Fehlen eines Frühwarnsystems bei Abschaffung des Geheimdienstes abzuleiten, negiert vollkommen gesellschaftliche Realitäten.

Auch im Bereich der Prävention und Bildung gibt es keinen qualitativen Mangel, wohl aber in Teilen einen strukturellen, der mit einer ausreichenden Finanzierung von Jugend- und Erwachsenenbildungsträgern sowie projektbezogen für Initiativen beseitigt werden kann. Eine Notwendigkeit für einen Geheimdienst lässt sich hieraus keinesfalls ableiten, vielmehr aber die der Evaluation des Thüringer Landesprogramms gegen Rechtsextremismus. (...) Unsere politische Zielstellung ist es, diesen Widerspruch zugunsten einer bürgerrechtlich verfassten Gesellschaft durch Abschaffung des Geheimdienstes aufzulösen.“                 

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