Nr. 02/2013, Seite 10: „Ambulant vor stationär“

Parlamentsreport

Fachgespräch des Ressorts Soziales und Gesundheit mit der LIGA Thüringen

Das Ressort Soziales und Gesundheit der Fraktion der LINKEN hat es sich auch in dieser Legislatur zur Aufgabe gemacht, regelmäßig mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen e.V. im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik wichtige Themen und Forderungen zu besprechen.

Beim gemeinsamen Fachgespräch am 22. Januar im Landtag in Erfurt haben sich die Ressortmitglieder und Vertreter der LIGA zu den Themenbereichen ambulante psychiatrische Versorgung und Suchthilfe verständigt.

Aus Sicht der LIGA gibt es dazu vier aktuelle und zentrale Aufgaben an die Landespolitik: den Ausbau und die Verknüpfung der Sozialplanung auf Landes- und kommunaler Ebene, die Herstellung und Sicherung der flächendeckenden ambulanten, teil- und vollstationären Fachversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, das Aufgreifen des Bedarfs älterer Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen und den Ausbau der Hilfen für Kinder von psychisch kranken und/oder suchtkranken Müttern und Vätern. Die Mitglieder des Ressorts der Landtagsfraktion haben in der Diskussion die Wichtigkeit dieser vier Aufgaben unterstrichen, aber auch darauf hingewiesen, dass momentan in der ambulanten psychiatrischen Versorgung und Suchthilfe weitere Probleme geklärt werden müssen

So ist eine Forderung der LINKEN im Thüringer Landtag, die ambulante psychiatrische Versorgung weiter auszubauen im Sinne des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ sowie neue Strukturen und Schnittstellen zu schaffen.

So gibt es momentan vor allem im Kinder- und Jugendbereich in Thüringen kein flächendeckendes ambulantes Netz und unzureichende Angebote im Bereich der Prävention. Ein Lösungsansatz könnten der Ausbau und die Stärkung von Eltern-Kind-Zentren sein. Eine gemeinsame Forderung der Teilnehmer der LIGA und des Ressorts Soziales und Gesundheit ist die zeitnahe Umsetzung und Konkretisierung des 3. Thüringer Psychiatrieberichts durch die Landesregierung.

Die Aufgabe der Betreuung und Unterbringung psychisch kranker Menschen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte. Mit der Novelle des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) aus dem Jahr 2008 wurden die Schaffung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren gesetzlich normiert und damit sollte die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten gestärkt werden.

Alle Beteiligten des Fachgesprächs waren sich einig, dass die Aufgabe der ambulanten psychiatrischen Versorgung in den Kommunen unterschiedlich gut erfüllt wird, dass es sehr gute Modellprojekte gibt (z.B. in Nordhausen oder Erfurt), aber auch negative Entwicklungen.
Das Ressort Soziales und Gesundheit wird an dieser Stelle anknüpfen und den Diskussionsprozess zu der Frage, ob sich die derzeitigen gesetzlichen Regelungen bewährt haben, fortführen. Auch über parlamentarische Initiativen im Bereich der psychiatrischen Versorgung und Suchthilfe und Vor-Ort-Termine werden wir nach Lösungsansätzen suchen.

Cordula Eger                                      

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