Nr. 01/2012: Justiz in Sachsen kriminalisiert weiter friedlichen Protest gegen Neonazismus

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Bodo Ramelow: Maßloser Verfolgungswahn von Dresdner Staatsanwaltschaft und Amtsgericht

Gegen einen durch das Amtsgericht Dresden erlassenen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Störung einer Versammlung hat Bodo Ramelow durch seinen Rechtsanwalt am 6. Januar Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Dresden hat Anfang des Jahres einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 170 Euro erlassen und wirft dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Thüringer Landtag vor, am 13. Februar 2010 eine Blockade gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen in Dresden „maßgeblich initiiert“ zu haben und damit eine „grobe Störung“ im Sinne des § 21 Versammlungsgesetz verursacht zu haben.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass diejenigen durch die Justiz in Sachsen kriminalisiert werden, die mit ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten gemeinsam mit Tausenden Menschen verhindert haben, dass der größte Naziaufmarsch in Europa in Dresden seine menschenverachtende Ideologie durch die Straßen tragen kann“, erklärt dazu Bodo Ramelow. Der Abgeordnete weist den Vorwurf der maßgeblichen Initiierung durch seine Person als „konstruiert und absurd“ zurück. „Der Strafbefehl gehört meines Erachtens in die Reihe maßlosen Verfolgungswahns der Dresdener Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes, die mit der grundrechtswidrigen Handyüberwachung einer ganzen Stadt begann, einen Höhepunkt mit dem ungeheuerlichen Vorgehen gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König hatte und sich nun mit der versuchten Abstrafung einzelner Teilnehmer an den friedlichen Protesten gegen den neonazistischen Aufmarsch fortsetzt.“ Der Strafverteidiger von Bodo Ramelow sprach im Zusammenhang mit dem Strafbefehl von einer „ausgemachten Unverfrorenheit“, die in ein „rundes Bild von der Sächsischen Justiz“ passe.

„Kein politischer Prozess gegen Lothar König“, so der Titel einer gemeinsamen Erklärung, über die die Vorsitzenden der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Anja Siegesmund, der LINKEN, Bodo Ramelow, und der SPD, Uwe Höhn, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 16. Dezember im Landtag in Erfurt (s. Foto) informierten. Zusammen mit weiteren Personen des öffentlichen Lebens aus Thüringen und Sachsen – unter ihnen der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter und der Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig – verurteilen sie in der Resolution das Vorgehen der sächsischen Justiz gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König. Es sei der Eindruck entstanden, „dass die sächsischen Behörden dem linken Auge mehr zuneigen als dem rechten“, heißt es in der Erklärung. Bodo Ramelow betonte auf der Pressekonferenz, dass eine Kriminalisierung bürgerschaftlichen Engagements gegen Neonazismus nicht zugelassen werden dürfe. Jetzt gelte es erst recht, „Gesicht gegen braunen Ungeist zu zeigen“. Dies sei die „höchste Form der Solidarität mit Lothar König – je mehr Menschen zum Protest gegen Naziaufmärsche im Februar 2012 nach Dresden fahren, umso besser“.          

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