Nr. 01/2012: Bei Justiz-Kooperation knirscht es
Sicherungsverwahrung und Neubau einer Justizvollzugsanstalt sind aktuelle „Baustellen“ in der Thüringer Justizpolitik
Im Bereich Justiz arbeiten Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in einigen organisatorischen Fragen auf Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen zusammen. Vor allem immer dann, wenn sich Bau und Betrieb einer Einrichtung für eines der Länder alleine nicht „lohnt“, z.B. weil die Auslastung im Vergleich zu den Errichtungs- und Betriebskosten viel zu gering wäre. So werden die Mahnbescheide für „Thüringer Fälle“ am zentralen Mahngericht in Staßfurt in Sachsen-Anhalt erlassen. Frauen aus Thüringen treten ihre Haftstrafe in Sachsen (Justizvollzugsanstalt Chemnitz) an.
Vor einigen Wochen war die Strafvollzugskommission des Landtags zu einem Informationsbesuch vor Ort. Es gibt auch in der Aus- und Weiterbildung von Justiz-Personal solche Länderzusammenarbeit, zum Teil mit noch weiteren Bundesländern. Doch zurzeit scheint es im Getriebe der Länderzusammenarbeit zu knirschen. Der geplante Neubau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Thüringen/Sachsen (980 Haftplätze) ist offensichtlich schon geklärt, noch nicht entschieden ist allerdings der Standort: Ostthüringen oder Westsachsen?
Mit Blick auf die nun durch die Justizministerien erfolgte Festlegung von vier Bewerberstandorten für die engere Auswahl des Neubaus einer gemeinsamen JVA, davon zwei in Thüringen, und der auch öffentlich geäußerten Kritik an dieser Auswahlentscheidung, fordert Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion, von der Landesregierung, „dass das Auswahlverfahren absolut transparent, fachlich fundiert und nachvollziehbar sein muss – der bisherige Verlauf und die Reaktionen darauf legen nahe, dass dem bisher zum Schaden des Projekts und seiner Akzeptanz leider nicht so ist“. Als ersten Schritt einer „kritischen Begleitung des Vorgangs“ hat er eine umfangreiche Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie soll die Entscheidungskriterien, die zur Festlegung der engeren Auswahl haben, und den Ablauf des Auswahlverfahrens offenlegen und begründen.
Landtag muss frühzeitig einbezogen werden
Alle Standort-Bewerber haben Anspruch auf Chancengleichheit. Offensichtlich ist aber über bestimmte interne Regierungskreise hinaus gar nicht bekannt, was sich hinter dem vom Minister benannten 14-Punktekataolg verbirgt. Damit können Bewerberstandorte und betroffene Gremien, wie der Landtag und seine Ausschüsse, diese Entscheidung nicht bewerten. Solche Intransparenz bei einem solchen auch finanziell bedeutenden Großprojekt dürfe es nicht geben. Auch die Inhalte eines Berichts, der nach Angaben des Thüringer Justizministers ebenfalls als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden soll, müsse zugänglich gemacht werden, fordert Ralf Hauboldt.
Für die neue JVA, die als gemeinsame Einrichtung beider Länder betrieben werden soll, werden sich wohl noch andere Fragen stellen, z.B. wie der Gefahr zu begegnen ist, dass Bedienstete für die gleiche Arbeit unterschiedlich besoldet werden, da die Besoldung nun nach der Föderalismusreform Ländersache geworden ist. DIE LINKE hat diese Zersplitterung des Besoldungsrechts immer abgelehnt.
Was die Neuordnung der Sicherungsverwahrung betrifft, bleibt durch die Ankündigung des Justizministeriums in Magdeburg, die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Thüringen und Sachsen aufzukündigen, eine Übergangsfrist von einem Jahr, die sinnvoll genutzt werden muss. Angesichts der Reformdiskussion zur Sicherungsverwahrung und aktueller Gerichtsurteile ist die Weiternutzung der JVA Burg bei Magdeburg sehr fraglich. „Daher sollten neben einer Erweiterungslösung auch andere Alternativen geprüft werden“, betont Ralf Hauboldt, der von der Landesregierung nähere Auskunft zur Länderzusammenarbeit und zur Reformdiskussion bei der Sicherungsverwahrung verlangt. Auf jeden Fall müsse der Landtag „frühzeitig einbezogen werden, nicht nur weil finanzielle Verpflichtungen auf Thüringen zukommen“.
Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten zur Sicherungsverwahrung in Burg vom Januar 2011 ist schon klar herauszulesen, dass hinsichtlich der Tauglichkeit der Einrichtung erheblicher Überprüfungsbedarf besteht. Vor allem die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte räumliche und sachliche Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug dürfte der zentrale Problempunkt werden. Die Landesregierung soll daher auch Auskunft zu den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe geben, die die weitere Geeignetheit des Standortes Burg für die Sicherungsverwahrung untersuchen sollte.
Sandra Steck
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