Nr. 01/2015, Seite 6: Dezidiert politisch motivierte Verfolgung
Mit Schreiben vom 2. Januar hat sich Bodo Ramelow, Thüringer Ministerpräsident und (noch) Landtagsabgeordneter der LINKEN, an Landtagspräsident Christian Carius gewandt mit der Bitte um Aufhebung seiner Immunität. Es geht dabei um das Verfahren am Amtsgericht Dresden, in dem ihm im Rahmen der Demonstration „Dresden Nazifrei!“ am 13. Februar 2010 vorgeworfen wird, die Blockade eines Aufmarschs der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ mitorganisiert zu haben.
In dem Schreiben heißt es u.a.:
Ich nehme daher zu dem Ansinnen des Dresdener Amtsgerichts Stellung in Kenntnis des Umstandes, dass die Immunitätsregeln nicht den Abgeordneten „schützen“, sondern die Funktionsfähigkeit des Parlamentes vor politisch motivierten Nachstellungen von Vertretern der Exekutive. Ich selbst wünsche ausdrücklich die Aufhebung der Immunität. Ich will dazu beitragen, dass die Abgeordneten die Entscheidung in Kenntnis der Umstände treffen, die mich zu der Überzeugung bringen, dass es bei dem gegen mich gerichteten Strafbefehlsverfahren nicht um die Sanktion strafbaren Verhaltens geht, sondern um eine dezidiert politisch motivierte Verfolgung eines Menschen, der sich gegen rechtsradikale und geschichtsleugnende Thesen des Aufzuges der jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) wandte. Die JLO fungiert als Anmelder für die Manifestation hartgesottener Nationalsozialisten.
Die in dem Schreiben an Sie genannten Vorhaltungen sind unzutreffend, denn tatsächlich habe ich nicht an einer Blockade - wie unterstellt – teilgenommen. Tatsächlich hat am 13.02.2010 die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag in Dresden eine Fraktionssitzung unter freiem Himmel abgehalten. Hierzu gab es einen Fraktionsbeschluss und eine entsprechende Umsetzung, die ich als Fraktionsvorsitzender pflichtgemäß erfüllt habe. Von dem genehmigten Aufzug der jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) auf der Hansastraße hatten weder ich noch meine Fraktion Kenntnis. (...) Ich habe mich für die Fraktion ordnungsgemäß bei der Polizei gemeldet. Für die Polizei erkennbar wurde die Fraktionssitzung dort durchgeführt. Die Polizei hat uns zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, den Ort zu verlassen. (...) Niemand schreibt der Fraktion vor, wo sie ihre Sitzungen abhält und niemand kann Vorschriften dahingehend machen, wie sich frei gewählte Abgeordnete innerhalb einer Fraktionsversammlung versammeln oder wie entsprechende Versammlungen durchzuführen seien. (...)
Dateien
- PR01-s06
PDF-Datei (59 KB)
