Nr. 01/2014, Seite 7: Aber „die Kommunen sind keine Bittsteller“

Parlamentsreport

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte am 18. Dezember eine Sondersitzung des Landtags stattgefunden. Titel: „Sofortige Vorlage eines Nachtragshaushalts zum Doppelhaushalt 2013/2014 zur Schaffung der Rechtssicherheit für die Bereitstellung der von der CDU angekündigten zusätzlichen Finanzmittel für die Thüringer Kommunen für die Jahre 2014/2015“ (der Antrag wurde letztlich von der Landtagsmehrheit abgelehnt). Nachdem Fraktionsvorsitzender Bodo Ramelow begründet hatte „Planspiele der CDU werden zum Anlass genommen, rechtswidrige Haushalte durch Gemeinden, durch Landkreise entstehen zu lassen, (…) geben wir Ihnen die Chance, den Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen“, ergriff für die Fraktion der kommunalpolitische Sprecher Frank Kuschel das Wort. Im Folgenden Auszüge aus der Rede:

Das jetzige Hilfspaket für die Kommunen begrüßen wir, weil damit endlich auf die monatelangen Proteste der Kommunen reagiert wird. Jetzt gibt es offenbar eine Verständigung auch innerhalb der Koalition.

Wir tun dem Land und den Kommunen keinen Gefallen, wenn wir auf der einen Seite einen offenen, schonungslosen, die Probleme aufzeigenden Finanzausgleich haben und auf der anderen Seite aber sowohl dem Land als auch den Kommunen die notwendigen Reformen, die sich daraus entwickeln müssen, verweigern oder zeitlich verzögern. Insofern sehen wir jetzt keine Alternative, dass wir Geld „nachschießen“ müssen, aber wir mahnen natürlich, über diese Soforthilfe notwendige Reformen ansatzweise auf den Weg zu bringen. Das müssen wir nutzen, sonst sind wir in einem Jahr vor der gleichen Situation. Was das Problem ist und deswegen haben wir uns für das Instrument der Sondersitzung entschieden, weil ein Teil der Gemeinden und auch Landkreise aufgrund der Zahlen, die die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt haben, ihre Haushalte verabschiedet haben. Als wir gefragt haben, auch im Haushaltsausschuss, was ist denn mit diesen Haushalten, wurde zu Recht gesagt, auch vom Innenministerium, die sind formal betrachtet nicht genehmigungswürdig, denn sie basieren auf Zahlen, die nicht untersetzt sind, weder in einem Nachtragshaushalt, noch in einem Leistungsgesetz, noch sonst etwas.

Rechtssicherheit sieht anders aus.

LINKE unterbreitete eigene Vorschläge für Mittelverteilung

Die Kommunen sind keine Bittsteller, um das noch einmal deutlich zu sagen. Sie haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch. Wenn wir die Kommunen nicht ausreichend finanzieren können, müssen wir ihnen gegebenenfalls übertragene Aufgaben wieder entziehen und selbst realisieren. Die Verfassungsrichter haben auch gesagt, die Gemeinden, Landkreise müssen auch ihre eigene Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und der Haushaltskonsolidierung wahrnehmen.

Deswegen sagen wir immer, wir wollen einen Finanzausgleich, der motiviert, eigene Einnahmen, eigene Potenziale auszuschöpfen. Solange die kommunale Steuerkraft in Thüringen gemessen an den Flächenbundesländern noch im unteren Drittel ist – wir sind Vorletzter, was die Steuerkraft pro Einwohner betrifft –, ist eben eine hohe Abhängigkeit von der Landeszuweisung die Folge.

Unsere Fraktion hat auch eigene Vorschläge unterbreitet zur Verteilung der Mittel. Wir haben versucht, auf die gegenwärtige Lage in den Gemeinden, Städten und Landkreisen abzustellen und die größten Baustellen zu beheben. Wir tasten die 106 Millionen Euro für 2014 nicht an, also wir legen nichts drauf. Und wir schlagen vor, davon 56 Millionen als allgemeine Zuweisung im Rahmen der Schlüsselzuweisung zur Verfügung zu stellen. Das ist relativ einfach, das kann jede Gemeinde nachvollziehen, jeder Landkreis, das ist transparent, und es hat vor allen Dingen auch eine Leistungskomponente, weil steuerkraftabhängig. Das heißt, die Kommunen, die ein niedriges Steueraufkommen haben, bekommen aus diesem Topf oder dieser Säule mehr als die steuerstarken Kommunen.

In einer zweiten Säule schlagen wir vor, 40 Millionen Euro als Investitionspauschale der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Herr Ramelow hat darauf verwiesen, dass praktisch jede zweite Gemeinde gegenwärtig keinen ordnungsgemäßen Haushalt hat. Über 400 mussten nämlich auf ihre Rücklagen zurückgreifen, um den Haushalt auszugleichen.

Damit können sie natürlich keine Zuführung zum Vermögenshaushalt machen und nur ganz eingeschränkt investieren. Den Gemeinden wollen wir durch die Investitionspauschale auch die Möglichkeit geben, zumindest im begrenzten Umfang notwendige Investitionen zu tätigen. Übrigens auch die über 100 Gemeinden, die keinen Haushalt haben, würden damit in die Lage versetzt.

Unser Konzept ist sehr innovativ. Sie können es übernehmen. Wir geben Ihnen das. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, über diesen jetzigen Hilfefonds tatsächlich Dinge zu korrigieren, die mit dem neuen Finanzausgleich - da wurden die Voraussetzungen geschaffen, aber der zweite Schritt hat gefehlt. In dem Sinne sind Sie heute aber zunächst erst einmal aufgefordert, sich zu positionieren, wann Sie dem Landtag den Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 zur Debatte vorlegen.       

 

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