Mitentscheiden
Aus der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün
Ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene hatte dem Thüringer Landtag in der Januar-Sitzung zur ersten Lesung vorgelegen. Damit haben LINKE, SPD und Grüne eine Initiative aus der vergangenen Legislatur erneut aufgegriffen. In der Begründung hatte die Sprecherin für Verfassung und Demokratie der Linksfraktion, Anja Müller, auf den jüngsten Thüringen-Monitor verwiesen und gesagt:
Die Menschen im Freistaat wollen nicht nur in Wahlen über Personen abstimmen, sie wollen vor allem auch in konkreten Sachfragen mitentscheiden können.“ Der Ausbau der direkten Demokratie, so unterstrich Anja Müller in ihrer Landtagsrede, „ist nämlich unverzichtbar, um die Demokratie in Thüringen lebendiger zu gestalten, um mehr Menschen zu mehr Interesse und Engagement für Politik zu bewegen. Gleichzeitig ist sie aber auch unverzichtbar, um bei emotionalen, manchmal sehr schwierigen Themen für mehr Akzeptanz bei den Menschen in Thüringen zu werben.“
Anja Müller: „Es ärgert mich tierisch, wenn Volksbegehren immer wieder vor dem Verfassungsgericht landen“
Die LINKE-Politikerin verwies auf die bisherigen Volksbegehren in Thüringen. Wenn man sich diese einmal anschaue, „dann haben sie doch gezeigt, wie die direkte Demokratie die Themendiskussion befeuern und bereichern kann; zwei gab es zum Ausbau der direkten Demokratie, eins für Verbesserungen bei den Kindergärten und eins für die sozialere Gestaltung von Kommunalabgaben. Viele engagierte Menschen bringen ihre Erfahrungen, ihr Sach- und Fachwissen direkt in die Diskussion ein. Unterschiedlichste Themengesichtspunkte werden intensiv und in allen Facetten von oben bis unten kritisch beleuchtet. Das ist doch ein spannendes Ringen um die besten Lösungen. So soll die lebendige Demokratie doch auch sein“.
Allerdings hätten diese Volksbegehren eines gemeinsam gehabt: Auch wenn sie inhaltlich irgendwann erfolgreich waren, immer musste der Landtag mit Gesetzentwürfen nachhelfen. „Und das lag am Finanzvorbehalt in unserer Verfassung. Denn die damaligen Regierungen haben mit Verweis auf das sogenannte Finanztabu die Begehren mit Klagen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof gestoppt. Die Regelung, dass Volksbegehren zum Landeshaushalt nicht zulässig sind, wird bisher vom Thüringer Verfassungsgerichtshof sehr ausgedehnt ausgelegt. Das bedeutet eben auch, Gesetze die eigentlich kaum mehr Kosten verursachen, sind im Wege des Volksbegehrens unzulässig, da angeblich ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments vorliegt. Es ärgert mich tierisch, wenn Volksbegehren immer wieder wegen des Budgetrechts vor dem Verfassungsgericht landen. Das schadet der Glaubwürdigkeit von Demokratie und Verfassung. Da wird mehr versprochen, als die praktischen Instrumente tatsächlich bewirken können“, sagte die Abgeordnete in der Landtagsdebatte und verwies auf das Land Berlin und mögliche „Abhilfe aus diesem jahrelangen Thüringen-Dilemma“. Dort sind laut Landesverfassung lediglich Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz unzulässig. „Und das Berliner Verfassungsgericht hat vor einigen Jahren – übrigens auch am konkreten Fall eines Kindergartenvolksbegehrens – im Detail entschieden, was das praktisch bedeutet. Danach ist nur der laufende, im Vollzug befindliche Landeshaushalt – also aktuell wäre das der Haushaltsplan in Thüringen 2020 – dem Volksbegehren entzogen. Nur für diesen hat das Landesparlament sein Budgetrecht bereits konkret ausgeübt. Soweit es für zukünftige Jahre noch kein Landeshaushaltsgesetz gibt, darf durch Volksbegehren und Volksentscheid auch über Gesetzesänderungen entschieden werden, die Geld kosten und Haushaltsmittel verbrauchen.“
Und der jetzt dem Thüringer Landtag vorgelegte rot-rot-grüne Gesetzentwurf übernimmt diese Berliner Lösung. Außerdem enthält er die Absenkung des Wahlalters für die Landesebene auf 16 Jahre, sozusagen als Synchronisierung zur kommunalen Ebene, aber auch zum Ausbau der direkten Demokratie. Denn in Thüringen sind auch das Wahlalter und das Abstimmungsalter bei Volksbegehren bzw. bei Volksentscheiden synchronisiert.
Zudem soll der bisherige Bürgerantrag in einen Einwohnerantrag umgestaltet werden. „Das bedeutet“, so Anja Müller, „dass alle Menschen in Thüringen ab ihrem 14. Geburtstag unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft zu einem bestimmten Thema einen Antrag an den Landtag stellen können und dann, wenn der Antrag von insgesamt 10.000 Menschen aus Thüringen unterstützt wird, muss sich das Parlament mit dieser Thematik beschäftigen“. Und es sollen die Quoren für Volksbegehren halbiert werden.

