Mindestlohnerhöhung zu gering
Weniger als 25 Prozent der Unternehmen in Thüringen sind tarifgebunden
Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in zwei Schritten steigen soll: Zum 1. Januar 2019 wird die allgemeine Lohnuntergrenze von jetzt 8,84 Euro auf dann 9,19 Euro pro Stunde erhöht.
Zum 1. Januar 2020 gibt es eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Beschäftigten, außer für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Arbeit. Auch für Auszubildende oder bei Praktika unter drei Monaten gilt die Untergrenze nicht.
„Existenzsicherung und Verhinderung von Altersarmut sehen anders aus. Da brauchte man einen Mindestlohn, der nicht unter zwölf Euro liegt“, kritisierte Ina Leukefeld, Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion, das Ergebnis, das auf einer Empfehlung der zuständigen Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft beruht. Das Gremium habe sich bei der Entscheidung an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Allerdings seien in Thüringen weniger als 25 Prozent der Unternehmen und nicht mal jeder zweite Beschäftigte tarifgebunden.
Die Abgeordnete weist außerdem auf folgende Zahlen und Fakten hin: Der Bruttojahresverdienst in Thüringen liegt bei knapp 28.000 Euro, in Hessen im Vergleich bei 36.900 Euro. Die Löhne und Gehälter sind in den letzten acht Jahren um durchschnittlich 23,4 Prozent gestiegen, im Bundesschnitt stiegen die Arbeitnehmerentgelte um 17,2 Prozent. Bundesweit verdienen 3,7 Millionen Beschäftigte weniger als 2000 Euro brutto im Monat, 14,7 Prozent im Westen, 31,2 Prozent im Osten, in Thüringen 34,1 Prozent. „Das liegt vor allen an der Teilzeitfalle, an geringfügiger Beschäftigung und geringer Entlohnung im Dienstleistungsbereich und in der Sozialwirtschaft“, so die Abgeordnete.

