Inklusion und Gleichstellung behinderter Menschen
Neues Thüringer Gesetz ist am 1. Dezember in Kraft getreten
„Mit dem am 1. Dezember in Kraft getretenen neuen ‚Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen‘ gibt es für sie zahlreiche Verbesserungen im Alltag“, so Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion. „Rot-Rot-Grün hat es geschafft, für Thüringen ein modernes Gesetz zu machen, das die selbstbestimmte Lebensführung behinderter Menschen im Land und ihre gleiche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich stärkt.“
Karola Stange verwies mit Blick auf das neue „Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ auf die hier verankerten verstärkten Verpflichtungen zu umfassender Barrierefreiheit. Dies gelte nicht nur in baulicher Hinsicht, sondern auch was das wichtige Thema der fortschreitenden Digitalisierung in der Kommunikationsgesellschaft betreffe. In diesem Zusammenhang seien nicht zuletzt auch die Fortschritte bei der Verwendung der Gebärdensprache und von Leichter Sprache zu nennen.
„Das neue Gesetz erleichtert für behinderte Menschen die Gegenwehr gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen im Alltag, weil es nun - entsprechend einer langjährigen Forderung aus dem außerparlamentarischen Bereich – das Verbandsklagerecht gibt. Betroffene müssen zukünftig nicht mehr als Einzelkämpfer*innen losziehen, sie können sich die Rückendeckung durch Verbände und Organisationen sichern“, nannte die Landtagsabgeordnete einige der weiteren Neuerungen.
Nun sei es wichtig, „dass wir uns so schnell und intensiv wie möglich auch um die umfassende Umsetzung des ‚Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen‘ in das Alltagsleben der Menschen kümmern“. Den Auftakt dazu machte am 3. Dezember ein weiteres Treffen des außerparlamentarischen Bündnisses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen.
Im Übrigen stärkt das neue Gesetz auch die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten und damit die Interessenvertretung behinderter Menschen in Thüringen. Der Landesbehindertenbeauftragte wird nunmehr im Dezember-Plenum des Landtags zum ersten Mal von den Landtagsabgeordneten gewählt und von der Landtagspräsidentin ernannt und erhält auch mehr Handlungsmöglichkeiten als bisher.
Mit Blick auf den 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, der von der UN als Aktionstag ausgerufen wurde, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von behinderten Menschen zu schärfen und den Einsatz für die Würde, die Rechte und die gleiche Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, bekräftigte Karola Stange: „Wir haben in Sachen Inklusion behinderter Menschen schon Wichtiges geschafft, aber bis dieses Ziel wirklich erreicht ist, gibt es noch viel zu tun.“
Im Foto das letzte Treffen des außerparlamentarischen Bündnisses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen, das auf Einladung der Linksfraktion am 5. Juli im Landtag stattgefunden hatte.

