Krankenhaus und Familie sind in Thüringen »Schutzräume«
Der im März vom Thüringer Migrationsministerium aktualisierte Erlass zur Regelung von Abschiebungen wird von Thüringer Flüchtlingsorganisationen begrüßt. Der Erlass gibt Thüringer Ausländerbehörden ermessensregelnde Hinweise, wonach ein stationärer Krankenhausaufenthalt eine Abschiebung sowohl für Patientinnen und Patienten als auch nahe Angehörige verbietet. Ein ärztliches Attest soll zum Nachweis genügen und die Regelungen sollen unterschiedslos auch für so genannte Dublin-Fälle gelten. »Damit ist endlich auch das Krankenhaus für Geflüchtete in Thüringen ein geschützter Raum, ebenso wie der Schutz der Familie nun auch für Hochschwangere kurz vor der Entbindung verbindlich festgeschrieben ist«, äußerte sich die flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Linksfraktion, Sabine Berninger, erleichtert.
Mit dem Erlass zieht die Landesregierung die Konsequenz aus dem schändlichen Agieren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das im Oktober 2018 einen werdenden Vater aus einem Krankenhaus in Saalfeld abschieben ließ, obwohl durch die Ausländerbehörde auf die unmittelbar bevorstehende Entbindung und die Vaterschaft hingewiesen worden war. Die Abschiebung war erst kurz vor dem Abflug in Frankfurt abgebrochen worden.
Ein ähnlicher Fall, der Abschiebeversuch einer risikoschwangeren Frau durch die Ausländerbehörde Ilm-Kreis, war im Mai 2018 durch den Thüringer Flüchtlingsrat öffentlich skandalisiert worden.
Die Thüringer LINKE. hatte auf Beschluss des Landesparteitages im Herbst einen bislang unbeantworteten offenen Brief an den Innenminister sowie den BAMF-Präsidenten geschrieben und eine Petition an den deutschen Bundestag gerichtet, über die noch nicht entschieden ist.
Im Thüringer Abschiebeerlass fehle noch »eine verbindliche Regelung für jugendliche unbegleitete Flüchtlinge.« so Berninger, die als Diplom-Sozialarbeiterin beruflich in der Kinder- und Jugendhilfe erfahren ist: »Die Jugendhilfe darf nicht mit dem 18. Lebensjahr abrupt enden.«

