Inklusion vor allem
Gesetzentwurf zur Gleichstellung von behinderten Menschen
Der Thüringer Landtag hat am 1. März und in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beraten. „Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu realisieren, das ist das zentrale Anliegen diese Gesetzentwurfs“, sagte Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKEN Landtagsfraktion.
Mit dem Gesetzentwurf gehe ein Paradigmenwechsel einher, nun werde die Inklusion in den Mittelpunkt gerückt. „Beispielsweise werden Ämter bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken verpflichtet, die Belange der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Auch sollen die Behörden in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren. Insbesondere sollen sie auf Verlangen Bescheide und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise erklären“, teilte die Politikerin mit.
Ein großer Fortschritt sei auch, „dass die Kommunen in Thüringen jetzt die Chance haben, hauptamtliche Behindertenbeauftragte und -beiräte einzusetzen. Diese werden insgesamt gestärkt, damit sie sich wirkungsvoller dafür einsetzen können, Barrieren abzubauen, Defizite zu beseitigen und Lösungswege für Probleme zu finden. Dazu stellt das Land in diesem Jahr und für das Jahr 2020 jeweils 700.000 Euro zur Verfügung“.
Zu Beginn ihrer Rede im Landtag hatte sich Karola Stange zunächst bedankt bei „den GebärdendolmetscherInnen, die im Livestream für uns mitarbeiten, und den SchriftdolmetscherInnen“. Es sei ein intensiver Diskussionsprozess durch die Landesregierung mit den Vertretern der unterschiedlichen Verbände zu diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Auch dafür sei zu danken und „dass wir heute einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt bekommen haben, welcher wirklich die Inklusion in den Mittelpunkt stellt“.
Gleiches Recht auf umfassende Teilhabe
Die Abgeordnete verwies auch auf die Thüringer Verfassung, in der in Artikel 2 Abs. 2 ein umfangreiches Nachteilsgebot für Menschen mit Behinderungen in Thüringen verankert ist. Sie erinnerte an das von der CDU vorgelegte Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz, in dem von Inklusion nichts zu lesen war. „Es war immer von Integration die Rede, Nachteilsausgleiche oder ähnliches suchte Mensch vergeblich.“
Ganz oft würden Integration und Inklusion in einen Topf geschmissen. „Aber es gibt einen großen Unterschied, denn Integration bedeutet, man schließt erst einmal Menschen aus, um sie dann mehr oder weniger großzügig wieder in die normale Gesellschaft hineinzunehmen. Ich sage immer: Wer heute von Integration spricht, der sagt eigentlich, es ist ein ‚Gnadenrecht der Mehrheitsgesellschaft‘. Das bedeutet, man kommt von oben nach unten wieder in die Gesellschaft rein, das wollen wir nicht. Wir wollen Inklusion. Und Inklusion, das heißt auch, alle Menschen gehören von Anfang an zur Gesellschaft, sind ein Teil von ihr, denn es wird die Tatsache akzeptiert, alle Menschen sind unterschiedlich, sind anders und alle sind doch gleich im Sinne von Gleichstellung und gleicher Teilhabe, niemand ist draußen. Das ist wirklich Inklusion“.
Karola Stange betonte: „In einer inklusiven Gesellschaft haben alle das gleiche Recht auf umfassende Teilhabe, auf ein selbstbestimmtes Leben. Und das wird auch mit diesem Gesetzentwurf weiter verankert und festgeschrieben. Es geht um Anerkennung und Respekt von behinderten Menschen auf gleicher Augenhöhe.“

