Initiative zur Reform des Kommunalwahlrechts

Parlamentsreport

Die Linksfraktion begrüßt die Initiative des Vereins „Mehr Demokratie“ Thüringen mit dem Titel „Kommunen als Wahllabore“ zur Modernisierung des Kommunalwahlrechts, die auch als Petition derzeit im Landtag beraten wird. Ralf-Uwe Beck als Sprecher des Landesverbands von „Mehr Demokratie“ war dafür zu Gast in einer Fraktionssitzung. Nach einem inhaltsreichen Austausch über den Gesetzesvorschlag wird die Fraktion sich nun weiter im Detail mit den Vorschlägen zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes beschäftigen.
Die Initiative von „Mehr Demokratie“ sei „ein sehr gutes Beispiel dafür, wie wichtig und sinnvoll inhaltliche Anstöße aus dem außerparlamentarischen Bereich für den Landtag und seine Arbeit sind“, unterstreicht Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung. Mehr als 1500 Menschen hatten die Petition im Internet unterzeichnet. Damit konnte das Thema auch in einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss ausführlich diskutiert werden. „Nun ist es Aufgabe der Landtagsfraktionen, diese außerparlamentarische Vorlage aufzunehmen und zu einem guten Ergebnis zu bringen“, sagt die Abgeordnete. Die Linksfraktion wird daher zeitnah den Koalitionspartnern einen auf Grundlage der Initiative von „Mehr Demokratie“ erarbeiteten Fraktionen-Gesetzentwurf zur weiteren Diskussion vorlegen.
Insbesondere wurde der Vorschlag für die weitere Diskussion aufgegriffen, zukünftig allen Wahlberechtigten in den Kommunen automatisch Briefwahlunterlagen zuzusenden.
„Dies schließt ein, die Anwendung dieses Verfahren auch für Landtagswahlen zu erwägen“, ergänzt die Abgeordnete Müller. Das gleiche gilt für die automatische Versendung ausführlicher Kandidateninformationen vor der Wahl.
Anja Müller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei den Kommunalwahlen in Bayern während der Corona-Pandemie mit diesem Instrument zur Briefwahl gearbeitet wurde. Dies habe zu einer erhöhten Wahlbeteiligung geführt. Das Verschicken von Informationsmaterial mit der Wahlbenachrichtigung könne zu mehr Chancengleichheit für alle Bewerber:innen führen, wobei die einzelnen Kommunen die Form des Informationswegs, z. B. per Post oder Veröffentlichung im Amtsblatt, selbst wählen sollen.