Gläserne Verwaltung - Thüringer Landtag beschließt das rot-rot-grüne Transparenzgesetz

„Mehr Bürgerbeteiligung, demokratische Kontrolle und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, das bringt das neue Thüringer Transparenzgesetz“, sagte Steffen Dittes, Innenpolitiker der LINKE-Fraktion. Dabei geht es um Beschlüsse, Verträge oder Gutachten, die in Entscheidungen eingeflossen sind. „Viele Bürger haben dazu berechtigte Fragen. Mit dem Transparenzportal werden Informationen veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie beantragt oder erfragt werden.“

Es ist höchste Zeit gewesen, das Gesetz „endlich weiterzuentwickeln zu einem wirklichen Transparenzgesetz“, hatte Steffen Dittes in seiner Landtagsrede betont und auch auf die umfangreiche Anhörung von Expertinnen und Experten hingewiesen. So flossen rund 25 Neuerungen im Fachausschuss und in der Plenarsitzung ein. Dazu gehört eine Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten auf Studien und Gutachten, die von Behörden beauftragt wurden und Eingang in Entscheidungen fanden, aber auch auf Dienstanweisungen und Richtlinien von Behörden oder Übersichten zu Finanzhilfen des Landes.

Die Menschen sind nicht Bittsteller bei Verwaltungen

Warum dies alles aus Sicht von Rot-Rot-Grün so wichtig ist, hatte der LINKE-Abgeordnete gleich zu Beginn seiner Rede verdeutlicht: „Denn auf der Höhe der Zeit ist tatsächlich Beteiligung von Menschen an Entscheidungsprozessen, auch an politischen Entscheidungsprozessen in der Kommune, im Land. Und das setzt eines voraus, dass Menschen Informationen haben, über die sie verfügen müssen, wenn sie tatsächlich mitreden, mitdiskutieren, mitgestalten und schließlich auch mitentscheiden wollen. Und wenn der Zugang zu Informationen bislang verwehrt oder einem sehr komplizierten Antragsverfahren unterworfen war, dann müssen wir uns Gedanken machen, wie wir Informationen den Menschen in diesem Land zugänglich machen. Und das heißt eben: Proaktive Veröffentlichung von Informationen(...) Das heißt, die Menschen nicht zum Bittsteller gegenüber Verwaltungen zu machen.“

Gemeinsames Gestalten

Nunmehr müsse, so Steffen Dittes, für die Transparenz geworben werden, „und zwar einerseits bei den Bürgerinnen und Bürgern, diese Transparenz für politische Mitbestimmung zu nutzen, aber andererseits auch in den Verwaltungen, diesen Paradigmenwechsel nachvollziehen zu können, dass Transparenz eben nicht als Misstrauen, sondern als eine Basis des gemeinsamen Gestaltens von Gesellschaft verstanden wird.“

Kernstück des neuen Thüringer Transparenzgesetzes ist die Einführung des Transparenzportals, wo Behörden zukünftig kostenfrei, für die Bürger ohne Registrierungszwang, Informationen zur Verfügung stellen.

Darüber hinausgehend können Informationen auf Antrag erlangt werden, die bei geringfügigem Aufwand verwaltungskostenfrei sind. „Um ausufernde Kosten zu vermeiden, haben wir jedoch eine Höchstgrenze von 500 Euro ins Gesetz aufgenommen. Die kommunale Ebene wird über ein Modellprojekt eingebunden“, so der LINKE-Abgeordnete Steffen Dittes.