Transparentes Verfahren

Behindertenbeauftragter soll durch den Landtag gewählt werden

Der Tätigkeitsbericht 2014 bis 2018 des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, stand auf Antrag der Koalitionsfraktionen am 8. Mai auf der Tagesordnung der Plenarsitzung. Die Beratung wurde von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern übersetzt, für Besucher über Monitor übertragen und konnte natürlich, wie alle Landtagssitzungen, per Internet-Livestream auf „Plenum Online“ verfolgt werden. Einen Tag zuvor hatte im Landtag auf Einladung der Linksfraktion das Außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen getagt (s. Foto).

Namens der Landesregierung hatte zur Plenarsitzung die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (LINKE), einen Sofortbericht erstattet und auch auf das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verwiesen, „bei dem wir uns nun auf der Zielgeraden befinden“. Der Gesetzentwurf der Landesregierung war im März im Landtag eingebracht worden, es hat eine Anhörung der Vereine und Verbände stattgefunden.

Die Auswertung werde „mit Sicherheit auch noch zu der einen oder anderen Veränderung führen“. Wichtig sei, so die Ministerin mit Blick auf den Gesetzentwurf weiter, dass „der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen zukünftig beim Thüringer Landtag angesiedelt sein soll.
Er wird also nicht mehr durch den Ministerpräsidenten berufen, sondern in geheimer Wahl mit der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Hauses gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Landtagsfraktionen sowie der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Damit wird das Verfahren zur Berufung transparenter und partizipativer gestaltet. Der Beauftragte erhält eine direkte demokratische Legitimation vom Parlament. Er wird über neue Aufgaben und Befugnisse verfügen.“

Mitunter seien die Barrieren in den Köpfen „schlimmer und unüberwindlicher als die fehlende Rampe oder der nicht abgesenkte Bordstein“. Insofern begrüßte es die Ministerin auch, „wenn die Anregung des Behindertenbeauftragten, den Thüringentag inklusiv und barrierefrei auszugestalten und in regelmäßigen Abständen einen Inklusionstag im Thüringer Landtag zu begehen, aufgegriffen würde“.
Der Beauftragte selbst setze zahlreiche Akzente, um durch Kampagnen, Vorträge usw. die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und gesellschaftlich relevante Vorgänge zu erklären. Die kürzlich neu aufgelegte Broschüre zur Kommunalwahl in leichter Sprache sei dafür ein gutes Beispiel.