Gerecht für alle Generationen: Unterschied der Lebensbedingungen muss berücksicht werden

Wen meinen wir, wenn wir von Generationengerechtigkeit sprechen? „Mit dem Begriff Generationen dürfen wir nicht nur die gegenwärtig lebende und die zukünftigen Generationen im Blick behalten, sondern müssen genauso die unterschiedlichen Altersklassen und ihre aktuellen und zukünftigen Lebensbedingungen berücksichtigen. In diesem Sinne gilt es, die Teilhabe und Mitbestimmung aller Generationen zu fördern und Rücksicht auf die zukünftigen Generationen zu nehmen, wenn es um die Ausgestaltung und die politischen Entscheidungen geht“, hält Karola Stange, Sprecherin für Sozial-, Gleichstellungs- und Behindertenpolitik, fest.


Mit Blick auf die Thüringer Familien- und Seniorenpolitik wird die Rücksichtnahme aller Generationen sichtbar: „Mit dem Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben wird die örtliche Familienförderung in die Hände der kreisfreien Städte und Landkreise Thüringens gelegt. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes, passgenaues Angebot zu schaffen, in dem sich Jung und Alt, und damit jede Generation wiederfinden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf dem generationsübergreifenden gemeinsamen Austausch, der die Belange und Wünsche, die Erfahrungen und Interessen der unterschiedlichen Generationen zusammenbringt und das Verständnis füreinander und untereinander stärkt“, erklärt Cordula Eger, familien- und seniorenpolitische Sprecherin. Das Landesprogramm soll Angebote schaffen, welche die Teilhabe aller Generationen gewährleisten: „So gibt es in Gera beispielsweise den „Service Generationen“, der als eine Anlaufstelle für alle Bürger:innen dient, um soziale Fragen und Anliegen zu klären“, bringt Eger als Beispiel an.


„Generationengerechtigkeit muss im Sinne einer solidarischen Gesellschaft der faire soziale Ausgleich zwischen den Interessen der älteren, aus dem Arbeitsprozess ausgeschiedenen Menschen und jenen der jüngeren, arbeitenden Generation sein. Deshalb ist Ziel der Fraktion DIE LINKE, die sozialen Sicherungssysteme im Interesse aller Generationen sozial gerecht und zukunftsfähig weiter zu entwickeln, ohne aber unverantwortlich und unnachhaltig die jüngeren Generationen zu belasten. Generationengerechtigkeit erfordert, die Belange Jüngerer und Älterer bei allen politischen Entscheidungsprozessen gleichermaßen zu berücksichtigen, verlangt deren bewusste Einbeziehung in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse“, so Abgeordnete Eger weiter.  Daneben verweist die seniorenpolitische Sprecherin auf die Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragen in den Thüringer Kommunen, mit denen die Belange von Senior:innen in den politischen Alltag in Thüringen Einzug finden.


Generationengerechtigkeit bedeutet auch, Armut zu bekämpfen, um die Zukunft der jungen und alten Generationen finanziell sicherzustellen. Laut dem Paritätischen Armutsbericht 2021 lag die Armutsquote in Thüringen im Jahr 2020 bei 17,7 Prozent. Zum Vergleich: der Bundesdurchschnitt liegt bei 16,1 Prozent. Die Armutsquote in Thüringen ist in den letzten Jahren stetig weiter gestiegen. Waren es 2018 noch 16,4 Prozent ist die Quote bereits ein Jahr später auf 17 Prozent gestiegen. Mit 17,7 Prozent in 2020 hat die Armutsquote innerhalb eines Jahres erneut stark zugenommen. Die Corona-Pandemie spielt hier sicherlich auch eine Rolle, soziale Ungleichheiten wurden während der Pandemie begünstigt, die Kluft zwischen Arm und Reich ist noch tiefer geworden. In den nächsten Jahren kommt es auch vor allem darauf an, diesen fatalen Entwicklungen entgegenzuwirken. Zeit zu handeln, findet die arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin, Lena Saniye Güngör: „Armut ist ein deutschlandweites Problem, dass sich immer weiter zuspitzt. Wenn in Thüringen mit fast 18 Prozent beinahe jede:r fünfte Thüringer:in einkommensarm ist, wird klar, hier müssen bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden: Neben einem existenzsichernden Mindestlohn, der vor Altersarmut schützt, braucht es in Thüringen vor allem auch eine höhere Tarifbindung.“ Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Entwicklung der Tarifbindung in Thüringen fallen lediglich 44 Prozent der Thüringer Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Thüringen liegt mit seiner Tarifbindung nur noch vor Mecklenburg-Vorpommern. Mit weitreichenden Folgen:  Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger, informiert Güngör. Wenn derjungen Generationen finanzielle Sorgenfreiheit ermöglicht werden soll, dann muss in Thüringen dringend die Tarifbindung gestärkt werden, fordert Güngör.


Es braucht auch einen existenzsichernden Mindestlohn, der der jungen Generation die Sorge vor dem Älterwerden nimmt und ihr in Zukunft ein würdiges und sicheres Leben ermöglicht. Darum setzt sich DIE LINKE auf Bundesebene für einen Anstieg des Mindestlohns ein: Denn der vom Bundeskabinett im Februar beschlossenen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro ab Oktober 2022 bildet keine ausreichende Sicherheit vor Armut im Alter. Deshalb fordern wir im Bund die Erhöhung auf 13 Euro. Die mit dem Mindestlohn ebenfalls beschlossene Aufstockung der Minijobgehaltsgrenze auf 520 Euro wird die Attraktivität von Jobs ohne Sozialversicherungspflicht und ohne Mindestlohngehalt stärken und damit Altersarmut fördern. Hier gilt es ebenfalls auf Bundesebene entgegenzuwirken.


Armutsbekämpfung betrifft neben den Arbeitsbedingungen auch die Ausgestaltung der Rente, stellt Karola Stange klar: „Ein sorgloses Leben im Alter muss allen Generationen ermöglicht werden. Auf eine entsprechende Rentenpolitik auf Bundesebene gilt es deshalb hinzuwirken: Das betrifft zum einen die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ost-West-Renten. Hier gilt es eine angemessene Anerkennung herzustellen. Deshalb setzen wir uns für eine Ost-West-Rentenangleichung bei Beibehaltung eines Ausgleichs für das geringere Lohnniveau in Ostdeutschland und die Schließung der Rentenlücken ein. Zum anderen sollen die ein Leben lang erbrachten Leistungen angemessen anerkannt werden. Deshalb soll das Rentenniveau auf 53 Prozent erhöht werden. Daneben fordern wir eine Erwerbstätigenversicherung und eine solidarische Mindestrente von 1050 Euro.“