Gegen Spekulation mit Ackerland: Linksfraktionen beauftragen Gutachten
Wie wichtig die einheimische Nahrungsmittelproduktion ist, hat die Corona-Pandemie auf beeindruckende Weise gezeigt. Auch in anderen Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist deutlich geworden, wie wichtig es ist, die Daseinsvorsorge zu stärken. Das ist auch eine Eigentumsfrage, wie nicht zuletzt die Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen anmahnt. Bodenspekulation einen Riegel vorzuschieben, ist schon länger politisches Ziel der Linken.
Nun wollen die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion der Partei für den notwendigen Rechtsrahmen einer solchen Initiative sorgen: Gemeinsam wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich schwerpunktmäßig mit der Regulierung von sogenannten Share deals, mit denen Unternehmen auch noch Grunderwerbssteuer „sparen“, sowie die Ausgestaltung von gemeinwohlorientierten Landgesellschaften als strategische Bodenreserve in öffentlicher Hand befasst.
„Das, was wir gerade am meisten brauchen, nämlich eine regional verankerte, nachhaltige und gemeinwohlorientierte Landwirtschaft, ist bei explodierenden Boden-und Pachtpreisen nicht zu machen“, sagt Marit Wagler, Sprecherin für Landwirtschaft und Forsten der Thüringer Linksfraktion. „Gerade in den neuen Bundesländern arbeiten landwirtschaftliche Betriebe größtenteils auf gepachteten Flächen. Diese müssen bezahlbar bleiben, damit wir nicht Gefahr laufen, dass viele unserer heimischen Landwirtschaftsbetriebe verdrängt werden.“
In Thüringen hat die rot-rot-grüne Landesregierung mit der gesetzlichen Verankerung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes bereits einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan – in Sachen Waldbewirtschaftung. Nun will die LINKE den nächsten Schritt angehen und mit einem Agrarstrukturgesetz die regionale Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion sichern. „Boden ist keine Ware, sondern eine begrenzt verfügbare Ressource“, so Wagler.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die Linksfraktion im Thüringer Landtag ein Eckpunktepapier zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes vorgelegt. „Die Preise für Acker- und Grünland steigen in Thüringen kontinuierlich. Und der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst. Wir laufen Gefahr, dass die heimischen Landwirtschaftsbetriebe verdrängt werden. Das werden wir nicht hinnehmen“, heißt es darin unter anderem. „Für die ansässigen Landwirtinnen und Landwirte wird es angesichts steigender Bodenpreise immer schwerer, sich zu behaupten. Diesen Entwicklungen müssen wir entgegenwirken. Tun wir das nicht, werden wir in zehn oder zwanzig Jahren nicht mehr von unserer Landwirtschaft sprechen können. Weil dann neue Großgrundbesitzer – neudeutsch: Investoren – auf Thüringer Böden Monokulturen anbauen, für Biosprit, für Futtermittel und dergleichen“, so Linksfraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die LINKE in vier Bereichen. Erstens, ein vorrangiges Kaufund Pachtrecht. Das sollte für Landwirtinnen und Landwirte gelten, die benachbarte Flächen kaufen oder pachten möchten. Zweitens, die Deckelung von Pachtpreisen. Zu hohe Pachtpreise können den wirtschaftlichen Erfolg landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Drittens die Bevorratung landwirtschaftlichen Bodens durch die öffentliche Hand. Gegenwärtig müssen vom Land angekaufte Flächen unmittelbar an vorkaufsberechtigte Landwirtinnen und Landwirte weiterverkauft werden. Zeigt keine heimische Landwirtin oder kein Landwirt Interesse an einem Kauf, muss das Land die Flächen auch an landwirtschaftsfremde Investoren weiterveräußern. Deshalb ist der Thüringer Landesgesellschaft die Möglichkeit der Bevorratung landwirtschaftlicher Flächen einzuräumen. Damit könnte das Land die Flächen über einen längeren Zeitraum halten, in dem kaufwillige heimische Landwirtinnen und Landwirte gesucht werden oder das Land an diese verpachtet wird. Und viertens plädiert die LINKE für die Einführung einer Genehmigungspflicht von Anteilsverkäufen.
Thüringen kann dabei allerdings nicht ganz allein vorangehen. Zwar ist mit der Föderalismusreform von 2006 die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht vom Bund an die Länder übergegangen. Das ermöglicht dem Freistaat, eigene gesetzliche Regelungen zum Schutz der heimischen Landwirtschaft zu treffen. Damit solche landesrechtlichen Bestimmungen aber voll wirksam werden, müssten begleitend Bundesgesetze novelliert werden. Das betrifft im Fall der Bodenbevorratung etwa das Grunderwerbssteuergesetz, um die doppelte Besteuerung bei Kauf und Weiterverkauf durch die öffentliche Hand zu beenden. Im Fall des Handels mit Geschäftsanteilen sind das Gesellschafts- und das Statistikrecht betroffen. Hier bedarf es etwa bundesweit einheitlicher Vorgaben bei der jährlichen statistischen Erfassung von landwirtschaftlichen Kaufund Pachtverträgen zur Verbesserung der Transparenz. PR

