Rückblick auf das April-Plenum

Parlamentsreport

Praxisintegrierte Ausbildung nun Regelausbildung

Seit vier Jahren hat das Landes-Modellprojekt der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) in Thüringen neben der konsekutiven Ausbildung einen zweiten Weg zum Erzieher:innenberuf geöffnet und ausprobiert. Nun wurden im April-Plenum des Thüringer Landtags die Weichen für die Regelfinanzierung gestellt. Dazu Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Im Gesetz beschrieben ist nun der Vollzug der erkämpften 39-Stunden-Woche für Erzieher:innen bei vollem Lohnausgleich. Und damit verbunden die notwendige Anpassung auch auf den Mindestpersonalschlüssel.“
„Hier werden nun keine größeren Effekte im Bereich des Personalschlüssels deutlich werden, aber es ist eine tariflich erkämpfte Anpassung, die nun Eingang in das Gesetz findet und somit tatsächlich die Arbeitsbedingungen von meinen Kolleg:innen verbessert.“ Außerdem wird die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) nun zur Regelausbildung und steht somit neben der traditionellen vollzeit-schulischen Ausbildung. PiA eignet sich vor allem für Menschen, die biografisch schon weiter sind, vielleicht eine eigene Familie gegründet haben. Das Modellprojekt zeigt: Durch PiA können nachweislich zusätzliche Erzieher:innenstellen im Freistaat zur Verfügung gestellt werden. Mit unserer angestrebten Schlüsselverbesserung von 1:12 bei der Betreuung unserer Kinder im Alter zwischen drei und Schuleintritt benötigen wir allein 1000 zusätzliche Erzieher:innen. „Mit Annahme des Gesetzes heute steht fest, dass die praxisintegrierte Ausbildung vom Freistaat monatlich mit 1200 € pauschal pro Ausbildungsstelle bezuschusst wird. Der restliche Anteil der insgesamt 1800 Euro Ausbildungskosten pro Stelle obliegt dann der Finanzierung des Kindergartenträgers, welcher diese Kosten nun über die Betriebskosten geltend machen kann“, so Reinhardt abschließend.

Gute Übersetzer-Dienstleistung ist wichtig - Rechtliche Änderung hilft Rechtsuchenden

Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag zum Landtagsbeschluss über neue Regelungen zu Dolmetscher- und Übersetzerleistungen im Bereich der Justiz:
„Der Landtagsbeschluss zu neuen Regelungen im Bereich der Dolmetscher- und Übersetzerleistungen in der Thüringer Justiz rückt die Bedeutung dieses Themas für die erfolgreiche Durchsetzung der Rechte von Betroffenen in den Fokus. Dies ist ein Bereich, der für die Justiz von großer, von zunehmender Bedeutung ist. Denn: Die fortschreitende Globalisierung unseres gesellschaftlichen Lebens und kulturelle Vielfalt in allen Lebensbereichen bringt es mit sich, dass Gerichte, Ermittlungsbehörden, Notare mit Menschen zu tun haben, die der deutschen Sprache nicht bzw. nur ungenügend mächtig sind.“ Man denke nur an die steigende Zahl von Verfahren aus den Bereichen des Aufenthalts- und Asylrechts bei den Verwaltungsgerichten, an „grenzüberschreitende“ familienrechtliche Verfahren oder auch an die in den Notariaten zunehmend vorzunehmenden Beglaubigungen ausländischer Urkunden und Dokumente. Da die verfassungsmäßig verbriefte Rechtsweggarantie für alle gleichermaßen gilt, sind Sprachbarrieren durch den Einsatz von Sprachmittlern zu überwinden. Das betrifft selbstverständlich ebenso die Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung sprachlich nicht ausdrücken können. Dolmetscher und Übersetzer sowie Gebärdensprachdolmetscher tragen daher in erheblichem Maße zu einer funktionierenden Rechtspflege bei. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass die in verschiedenen Bereichen der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler hohe Standards aufweisen.

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