Zuwendungen des Landes an Studierendenwerk werden angepasst

Anlässlich einer Mitteilung des Referats für Hochschulpolitik des Studierendenrates der Friedrich-Schiller-Universität Jena erklärt Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Koalitionsfraktionen werden durch Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2016/17 sicherstellen, dass die benötigten Mittel dem Studierendenwerk Thüringen zur Verfügung gestellt werden. Damit erfüllt Rot-Rot-Grün die entsprechenden Aussagen im Koalitionsvertrag.“

Schaft verweist darauf, dass die bisher im Haushalt ausgewiesenen fünf Millionen Euro im Thüringer Studentenwerksgesetz begründet sind. „Die vorhergehende Koalition hatte 2013 eine Deckelung der Zuschüsse an das Studierendenwerk in das Gesetz geschrieben. Diese Regelung werden die Regierungskoalitionen Anfang 2016 überarbeiten und an die höheren Bedarfe anpassen. Zugleich werden wir im laufenden Haushaltsverfahren die zusätzlich benötigten 1,1 Millionen Euro für 2016 sowie 1,3 Millionen Euro für 2017 in deckungsfähigen Titeln verankern, sodass mit der Gesetzesänderung das Studierendenwerk Thüringen die benötigten Mittel erhält“, kündigt der Hochschulpolitiker an.

„Über diesen Weg stellt Rot-Rot-Grün sicher, dass das Studierendenwerk seinen wichtigen Aufgaben nachkommen kann, ohne an der Beitragsschraube drehen oder den Leistungskatalog einschränken zu müssen", erläutert Schaft abschließend.

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