Zensus 2011 kein statistischer Normalfall

"Der Zensus 2011 ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kein statistischer Normalfall", sagte die Innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, nach der heutigen Pressekonferenz des Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Statistik.

Insbesondere widerspricht Renner der Auffassung von Günter Krombholz, wonach nur ein geringer Teil der Thüringer überhaupt betroffen sei. "Die Daten sämtlicher Thüringer werden zusammengefasst, alle Vermieter werden über ihre Bewohner und Wohnungsnutzer ausgeforscht und alle Wohneigentümer müssen Angaben machen. Dazu kommen noch die zehn Prozent Befragten, die Angaben bis zur Religionszugehörigkeit machen müssen." Gerade Letzteres könne nicht mit Verweis auf europarechtliche Vorschriften begründet werden.

Auch die Gefahr der Repersonalisierbarkeit und des Rückflusses von Daten vor allem bei den kommunalen Erhebungsstellen in die Verwaltung infolge der zu erwartenden zeitweiligen Abstellung von Mitarbeitern aus Behörden, sei keinesfalls ausgeschlossen. "In Anbetracht der heute schon absehbaren geringfügigen Korrektur der Einwohnerzahl, die dann immer noch keine genaue Angabe beinhaltet, und deren eher marginalen Nutzen steht der Grundrechtseingriff und der Kostenaufwand in keinem Verhältnis", so Martina Renner.

DIE LINKE-Fraktion wird weiterhin gegen die Volkszählung 2011 protestieren. Am 3. November werden Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und ein Vertreter des gegen den Zensus vor dem Bundesverfassungsgericht klagenden AK Vorratsdatenspeicherung in der Fraktionssitzung der LINKEN erwartet, nachdem sie am Vortag auf einer Veranstaltung in Jena auftreten werden. "Nun müssen - wie bereits 1983 - das Bundesverfassungsgericht und ziviler Ungehorsam diese Art der Volkszählung stoppen", resümiert Renner mit Blick auf die im Jahr 1983 in der BRD geplante Volkszählung. "Am Ende der rechtlichen und politischen Auseinandersetzung entstand das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", erinnert die Abgeordnete.

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