Wolf: Mehr als 6.000 Kinder ohne komplette Schwimmfähigkeit in Thüringen
Die alarmierenden Hinweise der Stadt Ilmenau bezüglich der Aufsichtspflicht der Eltern im Freibad unterstützt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Torsten Wolf. In Sorge um die Coronafolgen bei der schulischen Schwimmausbildung stellte der Vorsitzende des Bildungsausschusses im letzten Plenum vor der Sommerpause eine mündliche Anfrage zur Thematik. Diese ergab, dass in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 an 404 staatlichen Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarschulteil und Förderschulen) der Schwimmunterricht nicht vollständig angeboten werden konnte. Dies sind ca. 85 % aller Schulen im Primarschulbereich. Insgesamt haben in beiden Schuljahren 6.388 Schüler und Schülerinnen keinen vollumfänglichen Schwimmunterricht erhalten. Davon zählen heute 3.810 als Nichtschwimmende (Schwimmleistung unter 25 Meter) und 2.578 als unsichere Schwimmende (mehr als 25 Meter, aber weniger als 15 Minuten).
Schwimmunterricht ist in Thüringen bestand der Lehrpläne im Fach Sport in der 3. Klasse. Es wird umfassend eine Sicherheit beim Schwimmen vermittelt, die es Kindern ermöglicht, 15 Minuten am Stück zu schwimmen.
Als Möglichkeit, den Schwimmunterricht nachholend auszugleichen, hat die Landesregierung mit Landes- und Bundesmitteln "Lernschecks" vorbereitet, die für Nichtschwimmer:innen 20 Stunden Schwimmförderung und für unsichere Schwimmer und Schwimmerinnen 10 Stunden finanzieren. Wichtig ist hierbei, dass die lokalen Anbieter wie Badbetreiber, Schwimmvereine und -verbände, aber auch Einzelpersonen ihr Interesse an dem Landesaktionsprogramm bekunden und so die Lernschecks eingelöst werden können.
Der Bildungspolitiker Wolf äußert sich dazu abschließend: „Corona hat auch in der Schwimmausbildung tiefe Lücken hinterlassen. Es kommt darauf an, dass die aufgelegten Fördermöglichkeiten durch Eltern, Schulen und Vereine genutzt werden, damit allen Kindern nachholend eine vollständige Schwimmausbildung ermöglicht wird. Neben der Aufsichtspflicht der Eltern beim Badevergnügen ist es wichtig, dass Schwimmvereine, Badeanstalten und Privatpersonen mit der Befähigung z. B. als Schwimmmeister:in Angebote für Kinder machen, um die Lücken zu schließen, damit kein Kind zu Schaden kommt."