Windenergie: Gewinnbeteiligung stärkt Kommunen und lokale Projekte
Heute hat der Landtag ein Gesetz für die Unterstützung einer nachhaltigen und gerechten Energiepolitik verabschiedet. Das Windenergiebeteiligungsgesetz sieht vor, dass Kommunen künftig verpflichtend an den Gewinnen der Windenergiebetreiber beteiligt werden und 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten. Dazu erklärt Markus Gleichmann, Sprecher für Energiepolitik der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:
„Dieser Beschluss ist eine gute Entscheidung für das Land und die Menschen, weil er sicherstellt, dass ein Teil der Gewinne aus der Windenergie vor Ort bleibt und direkt den Gemeinden zugutekommt. Durch die zusätzlichen Einnahmen können die Kommunen vermehrt in lokale Projekte, Kultur, Bildung und soziale Initiativen investieren.“
Ein weiterer Vorteil sei, so Gleichmann, dass diese Einnahmen nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden. „Dadurch stehen den Kommunen die Mittel in voller Höhe zur Verfügung, was ihren finanziellen Handlungsspielraum erweitert und ihnen mehr Spielraum für dringend benötigte Investitionen und Entwicklungen vor Ort gibt.“
Gleichmann abschließend: „Obwohl das Gesetz die regionale Wertschöpfung stärkt und somit einen Schritt in Richtung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung der Gemeinden sowie zur Verbesserung der Lebensqualität und Nachhaltigkeit in der Region darstellt, ist es bedauerlich, dass die CDU ihre Zustimmung verweigert hat. Das passt nicht zu den Bedürfnissen der Gemeinden und stärkt nicht das Leben der Menschen vor Ort.“