Windenergie: Gericht erklärt Regionalplan Ostthüringen für unwirksam

Markus Gleichmann

Wie das Verwaltungsgericht Gera gestern Nachmittag erklärt hat, ist der Teilplan Wind des Regionalplans Ostthüringen unwirksam, da er zu wenige Flächen für Windkraft ausweist. Der Plangeber hatte weiche zu harten Tabuzonen verklärt und die bloße Nähe zu Landschaftsschutzgebieten als Ausschlussgrund gewertet. Dadurch wurde der Windenergie nicht substanziell Raum verschafft, wie das Gericht feststellte.

Dazu erklärt Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Bereits 2020 hatte das Gericht angemahnt, den Teilplan Wind zu überarbeiten und sich an dem 1 %-Ziel auszurichten. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat diese Kritik einfach ignoriert. Das rächt sich jetzt.“

„Planungsrecht ist kein Verhinderungsrecht. Um Wildwuchs zu verhindern ist es elementar, rechtssichere Regionalpläne zu beschließen. Rechtssicher sind diese aber nur, wenn sie den Vorgaben der Windenergie substantiell Raum verschaffen und alle Faktoren ehrlich abwägen“, so der Abgeordnete weiter.

„Neben Rechtssicherheit in der Planung ist es wichtig, Bürgerenergieprojekte gezielt zu fördern, damit der Großteil der Gewinne nicht an Aktionäre, sondern in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort fließen. Der Thüringer Bürgerenergiefond, für den Mittel im Haushalt 2021 eingestellt sind, muss endlich aktiviert werden“, fordert Markus Gleichmann abschließend.

 

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