Wichtiger Etappenschritt für ein modernes Gesundheitsdienstgesetz
Der Thüringer Landtag hat heute mit Stimmen der Koalitionsfraktionen aus DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU-Fraktion und Gruppe der FDP zwei Anträge beschlossen, die ein Gesetzgebungsverfahren für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Folge haben.
Dazu erklärt der Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege, Ralf Plötner: „Die Gesundheitsämter in Thüringen brauchen eine Stärkung, um beim Gesundheitsschutz und bei der Vorbeugung vor Erkrankungen noch besser zu werden. Somit werden bei einer immer älter werdenden Bevölkerung pflegerische und medizinische Ressourcen geschont, wenn die Gesundheit länger erhalten werden kann.“
Im Antrag der rot-rot-grünen Koalition heißt es: „Die Landesregierung wird gebeten, bis Mitte des Jahres 2023 ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz) zu erarbeiten und dem Thüringer Landtag vorzulegen“. Dabei ist eine zentrale Aufgabe des ÖGD, gesundheitliche Notlagen und Krisen zu bewältigen. Eine weitere wichtige Zielorientierung ist der Abbau umweltbedingter, sozialbedingter und geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen, wobei insbesondere auch Aspekte des Klimawandels einzubeziehen sind.
Der Abgeordnete unterstreicht, dass die Gesundheitsämter frei von kommerziellen Interessen sein müssen. „Das einzige Interesse muss das Gemeinwohl sein. Dazu gehört, dass die Gesundheitsämter bürgernah, vernetzt und partnerschaftlich mit vielen Akteurinnen und Akteuren zusammenarbeiten. Die Zusammenführung der Fachaufsicht über die Ämter wird auch zu einer verbesserten Arbeit führen sowie die Beschäftigten und die Bevölkerung gleichermaßen beim Gesundheitsschutz unterstützen“, so Plötner abschließend.

