Weiterhin Mangelsituation an den Grundschulhorten

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Michaele Sojka legt die Landesregierung gravierende Mängel in den Grundschulhorten in Thüringen offen. „300 fehlende Erzieherinnen, ein zu hohes Durchschnittsalter, kein Personalersatz bei Erkrankungen und eine Entlohnung der Erzieherinnen unter ALG-II-Niveau – das sind nur einige von vielen Problemen“, sagt die Bildungspolitikerin der Linksfraktion.

Aus der Antwort von Bildungsminister Matschie auf die Kleine Anfrage „Personalsituation an den Grundschulhorten“ (DS 5/3173) ist klar ersichtlich, woran die Schulhorte kranken. „Unklar ist aber, warum die Landesregierung einen jahrelangen Mangelzustand akzeptiert bzw. durch fehlendes Handeln weiter verschärft“, moniert Frau Sojka. Nach Auskunft des Bildungsministeriums werden ca. 1.600 Vollzeit-Personalstellen benötigt, um die in der eigenen Verwaltungsvorschrift festgelegte Betreuungsrelation von einer Erzieherin für 20 Grundschüler zu sichern. Laut aktuellem Stellenplan sind aber nur 1.333 Erzieher vom Land eingestellt. Diese Einstellungen erfolgen lediglich in einem Arbeitsumfang von 50 Prozent in der Einkommenseingruppierung E6 bzw. S6 (für kommunal angestellte Erzieherinnen). Damit sind einerseits viel zu wenige Erzieherinnen eingestellt, andererseits liegt das Gesamtnettoeinkommen z.B. einer alleinstehenden Erzieherin mit zwei Kindern mit 1.258 Euro ca. 400 Euro unter dem Bedarf einer ebenfalls alleinstehenden ALG-II-Bezieherin mit zwei Kindern.

Die Landesregierung versucht dies als Einzelfall herunterzuspielen. „Das ist völlig realitätsfremd ist. Wir haben nicht nur Personalmangel, durch die viel zu geringen Verdienstmöglichkeiten der Erzieherinnen fehlt die notwendige materielle Wertschätzung und es besteht ein Mangel an Bewerbern. Es ist einfach beschämend, dass das Land seinen Horterzieherinnen Verdienstmöglichkeiten an den Grundschulen bietet, die unter Hartz-IV-Niveau liegen“, kritisiert Sojka. Zudem steigt durch den hohen Altersdurchschnitt der Horterzieherinnen von aktuell 49 Jahren als Folge der jahrelang zu geringen Neueinstellungen deren Erkrankungswahrscheinlichkeit. Die Landesregierung ist jedoch nicht bereit, zusätzliches Personal vorzuhalten.

Auch zur personellen Absicherung des mit neuem Schulgesetz und Schulordnung eingeführten gesetzlichen Anspruchs auf individuelle Förderung bedarf es laut Aussage des Bildungsministers keiner Erhöhung der Arbeitsumfänge der Horterzieherinnen. „Völlig unklar bleibt also, wer die gesetzlich fixierte zusätzliche individuelle Förderung der Grundschüler innerhalb und außerhalb des Unterrichts umsetzen soll. Auch gibt es nach Auskunft der Landesregierung bisher keinerlei Vorstellungen darüber, mit welchem Personalschlüssel die nach neuer gesetzlicher Regelung möglich gemachten Horte in den Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen betrieben werden sollen. Vor diesem Hintergrund wächst angesichts der bevorstehenden Hortkommunalisierung die Verunsicherung“, so Frau Sojka abschließend.

Dem Anhang sind die Vorabinformation der Antwort auf die Kleine Anfrage und eine Gegenüberstellung der Einkommen einer alleinerziehenden ALG-II-Empfängerin und einer Horterzieherin beigefügt.

  • <media 4735>"Kleine Anfrage Hortpersonal" als PDF-Datei herunterladen</media>
  • <media 4736>"ALG II - Erzieherinneneinkommen" als PDF-Datei herunterladen</media>

Mehr aktuelle Themen