Vizepräsidenten stellen Antrag auf einstweilige Ruhestandsversetzung der Landtagsdirektorin

Auch nach der heutigen Sitzung des Ältestenrates des Thüringer Landtages konnten die Vorwürfe gegenüber der Landtagsdirektorin der sachwidrigen Einflussnahme und des fahrlässigen Handelns aus Sicht der Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ausgeräumt werden. Aus diesem Grund machte Landtagsvizepräsident Uwe Höhn (SPD) heute von seinem Recht gemäß §98 Thüringer Beamtengesetz Gebrauch und forderte Landtagspräsident Christian Carius auf, die Landtagsdirektorin in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Unterstützung erhielt er dabei von Vizepräsidentin Margit Jung (DIE LINKE).

Als Begründung führte Höhn nach dem Ältestenrat drei Gründe an.

Der Landtag, im Konkreten der Innenausschuss, ist Beklagter in einem Organstreitverfahren. Als Beklagter hat der Landtag, den Präsident Carius nach außen vertritt, die Möglichkeit, dem Gericht mittels einer Erwiderungsschrift seine Auffassung zur Klage darzulegen. Der Klageerwiderung des Landtages sollte auf Drängen der Landtagsverwaltung im konkreten Fall ein Sondervotum beigefügt werden, das die Position des Klägers stärkt und die des Landtages schwächt. Diesen Vorgang bezeichnete Höhn heute als absurd.

Zudem hätten auch die großzügigen Streichungen der Landtagsdirektorin in der Erwiderungsschrift dazu geführt, die Position des Landtages bzw. des Innenausschusses im Klageverfahren zu schwächen. Obwohl es gerade darum ging, sich dem Vorwurf zu erwehren, der Landtag habe ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, wurde die Klägerseite genau in diesem Vorwurf durch das Streichen eindeutiger Argumente gestärkt. Die Landtagsdirektorin ist demnach nicht ihrer Pflicht nachgekommen, alle Möglichkeiten zu nutzen, dem Vorwurf des verfassungswidrigen Handelns des Landtages  entgegenzutreten. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, alle sachdienlichen Argumente dem Gericht vorzulegen und nicht vorab selbst eine Auswahl darüber zu treffen, welche Informationen dem Gericht vorgebracht werden. Nur das Gericht habe letztlich darüber zu entscheiden, welche Argumente es bei seiner Entscheidung berücksichtigen wird. Höhn verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste.

Die Landtagsdirektorin habe zudem als Dienstherrin ihre Fürsorgepflicht verletzt, indem sie – noch bevor der Ältestenrat letzte Woche tagte – die in redestehenden internen Dokumente des Landtages an die Medien weitergebeben habe. Die Unterlagen geben Aufschluss darüber, wer die Dokumente erstellt hat und enthalten die kritischen Anmerkungen der Landtagsdirektorin dazu. „So einen Umgang mit den Mitarbeitern des Landtages habe ich seit meiner 18-jährigen Parlamentszugehörigkeit nicht erlebt“, sagte Höhn abschließend.

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